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Kirche oder an irgend einen Mächtigen zu übertragen, um es
dann als Beneficinm gegen Leistung der Vasallenpflichten zu¬
rückzuempfangen. Nahm dadurch auch die Zahl der kleineren
Freigutsbesitzer bedeutend ab, was den Herrschern keineswegs
lieb sein konnte, so zogen doch die letzteren zunächst den Haupt¬
vorteil aus der von ihnen mit Vorbedacht ins Leben gerufenen
Institution. Die Einrichtung des Lehnswesens wurde eins der
wirksamsten Mittel in den Händen der Karolinger, die einhei¬
mischen Großen, die unter den schwachen Merovingern allzu
viel Selbständigkeit erlangt hatten, dem Königtum wieder zu
unterwerfen und dienstbar zu machen. Schon ihr eigenstes
Interesse wußte ja die Vasallen an den Thron fesseln, da die
Beneficien ursprünglich immer nur zur Nutznießung auf Lebens¬
zeit verliehen wurden und erbliche Übergänge erst später statt¬
fanden. Zu diesem persönlichen Interesse aber gesellte sich noch
die Rücksicht auf das besondere Gelübde unverbrüchlicher Treue,
über die sich niemals ein Germane so leicht hinwegsetzen konnte.
Die Verfassung des fränkischen Reiches beruhte zunächst
auf der alten Volksverfassung, auf dem Gefolgsweseu und auf
den aus der Römerzeit überkommenen Einrichtungen, bis der
sich mehr und mehr erweiternde Beneficial- und Vasallitäts-
Verband die Hauptgrundlage derselben wurde. An der Spitze
der staatlichen Gemeinschaft stand der König, der seine Würde
als erbliches Vorrecht seines Geschlechtes besaß, doch mit der
Beschränkung, daß dieselbe an die Anerkennung der Freien ge¬
knüpft war. Betrachtete man ihn anfangs mehr als einen
König des Volkes denn des Landes, so trat er seit der Unter¬
werfung der Romanen in ein anderes Verhältnis, er wurde
Beherrscher eines Reiches. Seine Stellung erhielt dadurch einen
doppelten Charakter: während er den römischen Unterthanen als
Nachfolger der Imperatoren mit dem Rang und Ehrennamen
eines „Augustus" galt, sahen die Franken in ihm den Gefolgs-
oder Kriegsherrn, die Beuefieiateu ihren Oberlehnsherrn. In
beiderlei Hinsicht erfuhr mithin seine monarchische Gewalt eine
wesentliche Steigerung, welche Karl der Große trefflich zu be¬
nutzen, wußte, um in dem äußeren Staatsorganismus eine ge¬
wisse Übereinstimmung und Gleichförmigkeit zu begründen. Vor
allen Dingen beseitigte er die alten Stammherzöge und zerteilte
ihre Gebiete in größere oder kleinere Bezirke, gewöhnlich „Gaue"
genannt, über die er lebenslängliche Vorsteher mit dem Titel
„Grafen" und „Markgrafen" setzte. Die letzteren hatten
die Grenzdistrikte zu verwalten, deren Besitz noch nicht als
völlig gesichert angesehen werden konnte, und erfreuten sich des¬
halb eines umfassenderen Wirkungskreises uud einer höheren,
fast fürstlichen Stellung, wie denn auch ihre Würde nicht selten