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ferner das unter einem Staatssekretär stehende Reichsmarineamt, die
oberste Reichsbehörde für die Verwaltung der Marineangelegenheiten.
c) Die Mannschaften der Kriegsschiffe heißen Matrosen. Sie stammen
hauptsächlich aus der seemännischen Bevölkerung des Reiches, dagegen werden
die Soldaten der Marine-Infanterie und Marine-Artillerie aus der Land¬
bevölkerung genommen. Das Offizierkorps der Marine ergänzt sich haupt¬
sächlich aus den Seekadetten. Die Dienstgrade der Marineoffiziere ent¬
sprechen denen des Landheeres. Es gibt Großadmirale (dem Generalfeld¬
marschall entsprechend), Admirale (= den kommandierenden Generalen),
Vizeadmirale (= Generalleutnant), Konteradmirale (= Generalmajor),
Kapitäne zur See (= Oberst), Fregattenkapitäne (= Oberstleutnant),
Korvettenkapitäne (= Major), Kapitänleutnant (= Hauptmann), Ober¬
leutnants zur See und Leutnants zur See.
§ 7. Steuern und Zölle.
1. Wir haben wiederholt von Steuern und Zöllen gehört, die das
Reich, das Land, die Gemeinden als Einnahmequelle benutzen, um ihre
Ausgaben damit zu bestreiten. Man unterscheidet direkte und indirekte
Stenern. Die direkten Steuern werden von den einzelnen Bürgern nach
ihrer Leistungsfähigkeit unmittelbar erhoben; je größer der Besitz oder das
Einkommen des Staatsbürgers ist, desto höher die Steuer. Je nachdem
die Steuern von ben Erträgen eines Gegenstandes oder von dem Ein¬
kommen oder von dem Vermögen erhoben werden, heißen sie Ertrag¬
steuern, wie Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuern, oder Einkommen¬
oder Vermögenssteuern. Die Ertragsteuern erheben in Preußen die
Gemeinden, der Staat dagegen bezieht die Einkommen- und Vermögenssteuer.
2. Die direkten Steuern müssen vierteljährlich an die Steuerkasse
bezahlt werden. Jeder, der mehr als 900 Mark Jahreseinkommen hat,
muß direkte Steuern bezahlen. Bei einem Einkommen von 1200 Mark
beträgt der Steuersatz 12 Mark oder 1 °/0, bei 3000 Mark beträgt er
60 Mark ober 2%, bei 10000 Mark — 300 Mark ober 3%, bei
100000 Mark — 4000 Mark ober 4 °/0. Wir haben also bei höherem
Einkommen eine Steigerung der Steuer.
Die Steuerbehörden verlangen von jedem, der ein höheres Einkommen
als 3000 Mark hat, zu Anfang des Jahres eine Steuererklärung, in der er
sein Einkommen genau anzugeben hat. Die Steuerveranlagungskommission
prüft diese Angaben und Einschätzung und hat in Zweifelsfällen das Recht,
die Steuerpflichtigen zu veranlassen, daß sie ihre Geschäftsbücher u. dgl.
vorlegen. Ebenso stellt sie für Leute mit weniger als 3000 Mark Ein¬
kommen die zu zahlende Steuer fest.
3. Die indirekten Steuern. Weniger fühlbar als die direkten sind
die indirekten Steuern, b. h. Verbrauchs- unb Verkehrs steuern. Die Ver¬
brauchssteuern ruhen auf einer ganzen Anzahl von Verbrauchsgegenstänben,
z. B. auf bem Salz, dem Bier, dem Branntwein, dem Tabak, dem Schaum-