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den Häusern entlang kann man überhaupt nicht gehen, weil sie höher liegen
als die Straßen und deshalb Auffahrten haben. — Auch mit der Er¬
leuchtung sieht es im ganzen schlecht ans, da es ganze Gegenden und
Straßen gibt, in welchen kein Strahl von Licht sichtbar ist. Selbst die
gewöhnlichen Laternen geben oft mehr Schatten als Licht, und ihre Anzahl
ist offenbar für eine Stadt wie Berlin zu gering. Diebstähle, und zwar
sehr beträchtliche, sind nicht selten, ebensowenig gewaltsame Anfälle zur
Abendzeit auf öffentlichen Plätzen. Unter den neuen Polizeieinrichtungen
ist die kürzlich bekannt gemachte sehr löblich, nach welcher sämtliche Häuser
Berlins numeriert werden sollen, so daß künftig der Fremde wie der Ein¬
heimische sich leichter zurechtfinden kann."
(Aus: Berlin im Jahre 1786. Schilderungen der Zeitgenossen. Leipzig 1886.)
6. Das Zeitalter der französischen Revolution und der
Napoleonischen Gewaltherrschaft, 1789—1815.
§ 31. Me französische Mevotution.
1. Frankreich unter Ludwig XV. Auf die lange, unheilvolle Re¬
gierung Ludwigs XIV. war die fast gleich lange, noch viel schlimmere
Ludwigs XV., seines Urenkels, gefolgt. Unter ihm verursachten viele Kriege
große Verluste an Menschen, Pferden, Geld usw., brachten aber wenig Ehre
und Vorteil. DazU kam die fabelhafte Verschwendung des Hofes. Die
Schulden des Landes wuchsen zu schwindelhafter Höhe an. Die Rechts¬
pflege lag ganz darnieder. So stellten z. B. der König und seine Minister
jährlich etwa 1200 Haftbefehle aus, durch die man jeden ohne Urteil
oder Verhör auf beliebige Zeit einkerkern und unschädlich machen konnte. —
Die Religion war allgemein mißachtet; denn ungläubige Spötter und Frei¬
denker hatten die christliche Glaubenslehre ins Lächerliche gezogen und den
Unglauben durch ihre Schriften verbreitet. Die Gebildeten schämten sich,
für Anhänger der Kirche und des Glaubens zu gelten. Dazu gab der Hof
durch sein lockeres, sittenloses Leben dem Volke ein schlechtes Beispiel. —
Ein besonders fühlbares Übel war die ungleiche Verteilung der Rechte und
Pflichten im Staate; denn die adligen Gutsbesitzer waren größtenteils
steuerfrei, konnten aber allerlei Zölle, Abgaben und Frondienste von ihren
Bauern fordern, auch hatten ihre Söhne allein Zutritt zu den höheren
Beamten- und Offizierstellen. Die Geistlichkeit war ebenfalls steuerfrei und
entrichtete nur freiwillige Abgaben an den Staat. Diesen beiden Ständen,
dem Adel und der Geistlichkeit, gehörten zwei Drittel des gesamten Grund
und Bodens. Dagegen trug der „dritte" Stand, d. h. die Bürger und
Bauern, allein alle Lasten des Staates und dazu noch die Abgaben an
Adel und Kirche. König Ludwig XV. ahnte wohl, daß die Zustände ein