192 Römer. 
3) denen, welche weniger als 12000 As besaßen; sie hatten mit 
den Spielleuten und Zimmerleuten 5 Centurien und waren frei vom 
Kriegsdienste. Sie hießen Proletarier (proles), weil sie dem Staate 
nur durch ihre Kinder dienten. Von den 193 Centurien besaß die erste 
Klasse mit den Rittern allein 98; sie hatten also. wenn sie einig waren, 
bei allen Abstimmungen das Übergewicht. Die fünf Klassen waren 
zugleich fünf Waffengattungen. Die Ritter, welche zu Pferde dienten, 
bildeten mit der ersten Klasse das schwerbewaffnete Fußvolk, mit Helm 
und Rundschild, Beinschienen und Brustharnisch, Speer und Schwert; 
bei der zweiten fehlte der Brustharnisch, bei der dritten auch die Bein¬ 
schienen, die vierte hatte nur Lanze und Wurfspieß, die fünfte stellte 
die Schleuderer. 
Mit dem 17. Jahre wurde der Bürger in die Bürgerliste ein¬ 
getragen und dadurch kriegspflichtig gemacht; bis zum 40. Jahre diente 
er im Felde, vom 40. bis zum 60. als Besatzung in den Städten. 
Bewaffnung und Unterhalt mußte jeder aus eigenen Mitteln beschaffen; 
nur den Rittern gewährte der Staat Geld zum Ankauf eines Streit¬ 
rosses, sowie Unterhalt für einen Reitknecht und zwei Pferde. Wie diese 
Einteilung einem militärischen Zwecke diente, so hatte sie auch ein finan¬ 
zielles Interesse, indem nach dem eingeschätzten Vermögen die Steuern 
bemessen wurden. Zum Zwecke der Steuererhebung und der Truppen¬ 
aushebung traf Servius noch eine andere Einteilung, in der auch Pa¬ 
tricier und Plebejer gleichmäßig begriffen waren: das ganze römische 
Gebiet wurde in 30 Tribus (Regionen), die Stadt in 4, das Land¬ 
gebiet in 26 solcher eingeteilt. Auf die Versammlung der Centurien 
(die comitia centuriata) gingen durch Servius die bisher von den 
Patriciern allein geübten Rechte über: die Wahl des Königs und der 
Beamten, Annahme oder Ablehnung neuer Gesetze, die Entscheidung 
über Krieg und Frieden. 
Durch diese Neuerungen hatte sich Servius den Haß der Pa¬ 
tricier zugezogen, die ihn mit Beihülfe seines Schwiegersohnes L.1) Ta r- 
gewesen (1 jugerum — 5000 As) und erst später in Geld umgerechnet. Nach dem¬ 
selben ist die Münze in Italien höchst wahrscheinlich von Rom und zwar von den 
Decemvirn ausgegangen, die in der solonischen Gesetzgebung das Vorbild auch zur 
Regulierung des Münzwesens fanden. Erst 269 wurde ein allgemeiner, für ganz 
Italien geltender Münzsuß eingeführt, wobei man von der Kupfer- zur Silberwährung 
überging. Die neue Münzeinheit bildete das Zehnasstück, der Denar. Das Normal¬ 
gewicht desselben war 1/72 tönt. Pfund oder 4,548 g, seit 217 aber nur y81 Pfund 
oder 3,9 g, welches dann bis Kaiser Nero gesetzliche Geitung hatte. Anfänglich galt 
der Denar 82 , nach 217 hatte er einen Silberwert von v7»/z s> und einen Münz¬ 
wert von 70 ^ . In dieser Gestalt ist der Denar eine Weltmünze geworden. Nach 
der Eroberung Griechenlands wurde er der griechischen Drachme (S. 103) gleich ge¬ 
rechnet. (Luther übersetzt „Groschen" in Mt. 18,28; 20.2.9.13; Mrs. 14, 5; 
Luc. 7, 41; Offb. 6, 6; dagegen „Pfennig" in Mrs. 6, 37; Joh. 6, 7.). Ein Bierteil 
eines Denars hieß Sestetz. Bis auf Cäsars Zeit waren Goldmünzen nicht üblich; 
dieser aberließeine Reichsgoldmünzeprägen, die 100 Silbersesterzen gleich gerechnet wurde. 
i) Die römischen Bornamen werden meistens nur mit dem Anfangsbuchstaben 
bezeichnet, als A — Aulus, C — Cajus, En — Cnäus, D — Decimus, L — Lucius, 
M — Markus, M' — Manius, P — Publius, Q — Quintus, S — Sextus, T — Titus, 
Ti — Tiberius.
	        
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