192 Römer.
3) denen, welche weniger als 12000 As besaßen; sie hatten mit
den Spielleuten und Zimmerleuten 5 Centurien und waren frei vom
Kriegsdienste. Sie hießen Proletarier (proles), weil sie dem Staate
nur durch ihre Kinder dienten. Von den 193 Centurien besaß die erste
Klasse mit den Rittern allein 98; sie hatten also. wenn sie einig waren,
bei allen Abstimmungen das Übergewicht. Die fünf Klassen waren
zugleich fünf Waffengattungen. Die Ritter, welche zu Pferde dienten,
bildeten mit der ersten Klasse das schwerbewaffnete Fußvolk, mit Helm
und Rundschild, Beinschienen und Brustharnisch, Speer und Schwert;
bei der zweiten fehlte der Brustharnisch, bei der dritten auch die Bein¬
schienen, die vierte hatte nur Lanze und Wurfspieß, die fünfte stellte
die Schleuderer.
Mit dem 17. Jahre wurde der Bürger in die Bürgerliste ein¬
getragen und dadurch kriegspflichtig gemacht; bis zum 40. Jahre diente
er im Felde, vom 40. bis zum 60. als Besatzung in den Städten.
Bewaffnung und Unterhalt mußte jeder aus eigenen Mitteln beschaffen;
nur den Rittern gewährte der Staat Geld zum Ankauf eines Streit¬
rosses, sowie Unterhalt für einen Reitknecht und zwei Pferde. Wie diese
Einteilung einem militärischen Zwecke diente, so hatte sie auch ein finan¬
zielles Interesse, indem nach dem eingeschätzten Vermögen die Steuern
bemessen wurden. Zum Zwecke der Steuererhebung und der Truppen¬
aushebung traf Servius noch eine andere Einteilung, in der auch Pa¬
tricier und Plebejer gleichmäßig begriffen waren: das ganze römische
Gebiet wurde in 30 Tribus (Regionen), die Stadt in 4, das Land¬
gebiet in 26 solcher eingeteilt. Auf die Versammlung der Centurien
(die comitia centuriata) gingen durch Servius die bisher von den
Patriciern allein geübten Rechte über: die Wahl des Königs und der
Beamten, Annahme oder Ablehnung neuer Gesetze, die Entscheidung
über Krieg und Frieden.
Durch diese Neuerungen hatte sich Servius den Haß der Pa¬
tricier zugezogen, die ihn mit Beihülfe seines Schwiegersohnes L.1) Ta r-
gewesen (1 jugerum — 5000 As) und erst später in Geld umgerechnet. Nach dem¬
selben ist die Münze in Italien höchst wahrscheinlich von Rom und zwar von den
Decemvirn ausgegangen, die in der solonischen Gesetzgebung das Vorbild auch zur
Regulierung des Münzwesens fanden. Erst 269 wurde ein allgemeiner, für ganz
Italien geltender Münzsuß eingeführt, wobei man von der Kupfer- zur Silberwährung
überging. Die neue Münzeinheit bildete das Zehnasstück, der Denar. Das Normal¬
gewicht desselben war 1/72 tönt. Pfund oder 4,548 g, seit 217 aber nur y81 Pfund
oder 3,9 g, welches dann bis Kaiser Nero gesetzliche Geitung hatte. Anfänglich galt
der Denar 82 , nach 217 hatte er einen Silberwert von v7»/z s> und einen Münz¬
wert von 70 ^ . In dieser Gestalt ist der Denar eine Weltmünze geworden. Nach
der Eroberung Griechenlands wurde er der griechischen Drachme (S. 103) gleich ge¬
rechnet. (Luther übersetzt „Groschen" in Mt. 18,28; 20.2.9.13; Mrs. 14, 5;
Luc. 7, 41; Offb. 6, 6; dagegen „Pfennig" in Mrs. 6, 37; Joh. 6, 7.). Ein Bierteil
eines Denars hieß Sestetz. Bis auf Cäsars Zeit waren Goldmünzen nicht üblich;
dieser aberließeine Reichsgoldmünzeprägen, die 100 Silbersesterzen gleich gerechnet wurde.
i) Die römischen Bornamen werden meistens nur mit dem Anfangsbuchstaben
bezeichnet, als A — Aulus, C — Cajus, En — Cnäus, D — Decimus, L — Lucius,
M — Markus, M' — Manius, P — Publius, Q — Quintus, S — Sextus, T — Titus,
Ti — Tiberius.