selben eine bestimmte Form und stempelten es dann als Zeichen dafür, 
daß es das betreffende auf der Münze genannte Gewicht auch habe. So 
brauchte man nun nicht mehr jede Münze nachzuwiegen; auch konnte man 
sicher sein. daß das Metall den angezeigten Feingehalt besitze, mit einem 
Worte: man konnte sich auf das Geld als Wertmesser verlassen. Zuerst 
ließen die Perserkönige ihr Bildnis auf die Münze prägen, zum Zeichen 
dafür, daß die Münzen den angegebenen Wert hatten. Dies machten 
dann die Griechen, Römer und die Franken nach. Chlodwig ließ 
nach seiner Bekehrung auf die Kehrseite der Münze ein Kreuz prägen, 
daher nannte man diese Münzen Kreuzer; die Münzen der Stadt Florenz 
hießen Florins, die der Stadt Joachimsthal Thaler, die von 
Schwäbisch Hall Heller. Andere Münzen tragen noch den Namen 
Pfund, z. B. Pfund Sterling, livre (frz.) und lire (ital.) — Pfund. 
In Deutschland hatte man ursprünglich nur den Silberpfennig. 
Dieser ward von den Lateinern Denar genannt, weshalb noch heute das 
-4 als Abkürzungszeichen in Gebrauch ist. Aus Böhmen kamen später 
dicke Silbermünzen, welche ihrer Dicke wegen grossi ober Groschen hießen. 
Nach und nach wurden die goldenen Münzen häufiger, man nannte sie 
Gülden oder Gulden. Erst seit dem vorigen Jahrhundert ist Papiergeld 
im Umlaufe; in Preußen führte es Stein ein. Das Münzrecht stand 
anfänglich nur dem Kaiser zu. Dieser ließ in den kaiserlichen Pfalzen 
Münzen prägen und das Münzwesen von den Pfalzgrafen beaufsichtigen. 
Daher siud Aachen, Bonn, Köln, Mainz, Straßburg und Trier die 
ältesten Münzstätten in Deutschland. Später ging das Münzrecht gleich 
vielen andern kaiserlichen Vorrechten durch die Lehensherrschaft auf die 
Fürsten und Grafen, Bischöfe und Städte über. Jedes Land prägte nun 
seine eigenen Münzen und unterschied dieselben nach Form, Gewicht, 
Gestalt und Wert von den übrigen. Diese Verschiedenartigkeit des 
deutschen Münzwesens wurde erst im neuen Deutschen Reiche auf¬ 
gehoben, und gleiche Münzen wurden nun für das ganze Reich aus¬ 
gegeben. Während man früher sowohl Gold- als Silbermünzen gleich¬ 
artig als Zahlungsmittel prägte, hat das Deutsche Reich sich der Gold¬ 
währung angeschlossen, d. h. nur die Goldmünzen sind das gesetzliche 
Zahlungsmittel. Niemand ist verpflichtet, Silbermünzen über eine gewisse 
Summe hinaus in Zahlung zu nehmen. Die Scheidemünzen sind minder¬ 
wertig, d. H. ihr Metallwert ist niedriger als ihr Nennwert. Die Gold¬ 
münzen hingegen sind vollwertig. Seitdem der Staat das Geld unter 
seiner Aufsicht prägen läßt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, 
wird kein minderwertiges Geld ausgegeben; alle Falschmünzer werden 
streng bestraft. So können wir uns jetzt auf unser Geld verlassen und 
brauchen nicht mehr wie ehedem in Sorgen zu leben. Die verschiedenen 
Münzsorten ermöglichen es, jede Wertstufe rasch auszuzählen und mit 
Geld zu begleichen. Seitdem man den Wert der Waren allein nach dem 
Gelde bestimmt, giebt es Geldhandel. In Europa kennt man
	        
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