— 184 -
Für Bauer und Bürger tat also der König sehr viel. Ob er
darum den Adel vernachlässigt hat? Wie stellte sich der Große Kurfürst
zum Adel? Wie Friedrich Wilhelm I.? Mutmaßt nun auf Friedrich!
9. Der König half also Bürgern und Bauern tätig auf, allerdings
auch besonders aus dem Grunde, daß die Steuerkraft des Landes bedeutend
erhöht würde. Sonst hielt er vom Bürgerstande nicht viel. Er sah
strenge darauf, daß jeder Stand bei seiner Beschäftigung blieb. Der
Bauer sollte Ackerbau, der Städter Handel treiben. Dem Adel allein
waren die Ehrenstellen, d. h. Beamten- und Offizierposten Vorbehalten.
„Die Kanaille („das gewöhnliche Zeug", d. H. Bürger und Bauern) hat
keine Ehre", sagte der König und stellte deshalb nur Adlige an. Durch
den Krieg waren viele von diesen in Schulden geraten und mußten ihre
Güter verkaufen. Da gründete der König Kreditbanken, die den Be¬
dürftigen Geld gegen niedrige Zinsen vorschossen, daß sie ihre Güter
behalten und bewirtschaften konnten.
Wiedergabe nach Kernfragen. — Erläuterungen.
Erzähle!
Überschrift: Wie Friedrich den Adel begünstigt.
Aber die Begünstigung des Adels bezog sich nicht auf das Rechts¬
wesen. Wir wissen, wie der Große Kurfürst und Friedrich Wilhelm I.
das Recht gehandhabt wissen wollten. Wie? Wie mag nun Friedrich
darüber gedacht haben?
10. Friedrich fand bei seiner Thronbesteigung das Recht nicht so
geübt wie sein Vater es gewollt hatte.
Für Rechtsstreitigkeiten gab es in Berlin als höchstes Gericht das
Kammergericht: sonst aber waren keine Richter wie heute angestellt. Die
Amtmänner, die die kleineren Kreise verwalteten, hatten die Rechtspflege
gepachtet. Unter ihnen sprach auf den Dörfern der Dorfschulze Recht
und übte die Polizei aus. Und da ging es oft sehr willkürlich zu. So
mancher Amtmann richtete gar nicht nach dem Rechte, sondern nach Be¬
lieben, und zu allermeist kamen die höherstehenden Leute besser und die
anderen schlimmer weg. Und die Rechtsanwälte dehnten die Prozesse
aus, um nur viel Geld zu erhalten.
Nun wurde das anders. Friedrich ließ den Amtmännern nur die
Verwaltung und setzte für die Rechtspflege besondere Richter ein, die
das Recht und die Gesetze studiert hatten. Die mußten nun strengste
Gerechtigkeit üben. Niemand durste bevorzugt werden. Sogar der König
wollte nicht mehr sein als ein anderer. Konnten die Richter in einer
schwierigen Sache nicht ins klare kommen, dann ließ Friedrich sich diese
vorlegen und entschied sie. Aber so gewalttätig wie sein Vater griff er
nicht in den Gang des Rechtsverfahrens ein.