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Schon nach der Schlacht bei Sedan hatte Bismarck mit den süddeutschen
Staaten Verhandlungen angeknüpft. Diese führten zu dem Ziele, daß Nord-
und Süddeutschland sich zu einem Bundesstaate, dem Deutschen Reiche,
vereinigten. Auch wurde beschlossen, dem Reiche wieder einen Kaiser zu
geben. Das sollte aber nicht wie früher ein Wahlkaiser, sondern ein Ex¬
kaiser sein. r
Die Fürsten und der Reichstag trugen dem Könige Wilhelm von
Preußen die Kaiserkrone an, und er nahm sie an. Den Tag der Aus¬
rufung zum deutschen Kaiser setzte er auf den 18. Januar 1871 fest.
Sie fand im Spiegelsaale des Versailler Schlosses statt.
In einer feierlichen Proklamation an das deutsche Volk teilte der neue
Kaiser mit. daß er die kaiserliche Würde übernehme in dem Bewußtsein der
Pflicht, in deutscher Treue die Rechte des Reichs und seiner Glieder zu
schützen, den Frieden zu wahren und die Unabhängigkeit Deutschlands, ge¬
stützt auf die geeinte Kraft seines Volkes, zu verteidigen. Er sprach die
Hoffnung aus, daß dem deutschen Volke vergönnt sein werde, den Lohn
seiner heißen und opfermütigen Kämpfe in dauerndem Frieden zu genießen.
Schließlich bat er Gott, daß er ihm und seinen Nachfolgern verleihe, allzeit
Mehrer des Deutschen Reichs zu sein, nicht an kriegerischen Eroberungen,
sondern an den Gütern und Gaben des Friedens, auf dem Gebiete nationaler
Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung.
So war denn endlich Deutschland wieder ein Reich geworden.
IX. Die deutsche Wettmacht.
33. Das neue deutsche Reich und feine wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Zustände.
I. Das Reich.
Bald nach dem Vorfrieden zu Versailles fanden die Wahlen zu dem
neuen deutschen Reichstage statt. Dieser trat in Berlin zusammen, und
am 16. April 1871 wurde die neue Reichsverfassung als Reichsgrund¬
gesetz verkündet. Ein jeder deutsche Kaiser muß sie bei seinem Regierungs¬
antritte beschwören.
Das neue Reich heißt Deutsches Reich. Es bildet keinen Staaten¬
bund, sondern einen Bundesstaat. Dieser Bund nach innen und außen
ist ewig. Es gehören ihm 26 Staaten an, die nach innen selbständig,
nach außen dem Kaiser als dem Bundesoberhaupte unterstellt sind. Für
die innere Regierung gelten die Landesverfassung und die Landesgesetzgebung
der Einzelstaaten.
Das Reichsoberhaupt führt den Namen Deutscher Kaiser. Es ist
der jedesmalige König von Preußen, und die Würde ist erblich. Der Kaiser