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ist ein Volksheer, und jeder Deutsche, der durch Untersuchung für befähigt
erklärt wird, ist dienstpflichtig. Die Wehrpflicht beginnt mit dem Anfange
des Jahres, in welchem der Pflichtige 20 Jahre alt wird. Die Friedens¬
stärke des Heeres wird durch Reichsgesetz auf eine bestimmte Reihe von
Jahren festgesetzt. Sie beträgt noch nicht ein Prozent der Bevölkerung,
etwa 500 000 Mann. Im Kriegsfälle kann das Reich alles in allem etwa
4 Millionen Soldaten aufstellen.
Das Heer teilt sich in Linie (stehendes Heer), Reserve, Landwehr
ersten und zweiten Aufgebots und Landsturm. Der Dienst im stehenden
Heere (bei der Fahne) dauert 2 (für Einjährig-Freiwillige 1), für Kavallerie
und reitende Artillerie 3, der in der Reserve 5 bezw. 4 Jahre. Mit
27 Jahren tritt der Dienstpflichtige in die Landwehr I. Aufgebots über;
vom 32 bis 39 Jahre gehört er der Landwehr II. Aufgebots an. Die
Ersatzreservepflicht dauert 12 Jahre. Der Landsturm (ebenfalls in zwei Auf¬
geboten) besteht aus allen tauglichen Wehrpflichtigen vom 17. bis 39. bezw.
45 Lebensjahre, die nicht gedient haben; er wird nur im Kriegsfälle zur
Verteidigung des Vaterlandes aufgeboten.
Das deutsche Kriegsheer bildet ein einheitliches Heer, über das im
Kriege der Kaiser als oberster Feldherr den Oberbefehl führt. Auch im
Frieden sind ihm das preußische Heer und die übrigen deutschen Truppen
außer den bayrischen unterstellt. Die Linienarmee besteht aus dem preußischen
Gardekorps und XXII Armeekorps.
Im Frieden sind die Soldaten in einzelnen Städten als Besatzung
(Garnison) in Kasernen untergebracht. Die F estungenKönigsberg, Danzig, Grau-
denz, Thorn, Posen, Glogau, Küstrin, Wesel, Magdeburg, Köln, Koblenz, Mainz,
Metz, Straßburg, Ulm dienen zum Schutze des Landes, besonders der Grenzen.
Zu dem Heere der Heimat kommen dann noch die Kolonial- oder
Schutztruppen in den Kolonien oder Schutzgebieten in Afrika, Asien und
Australien. Sie werden gesondert ausgerüstet und befehligt.
Nach der Bewaffnung unterscheidet man beim Heere Infanterie
(Fußsoldaten), Kavallerie (Reiter) und Artillerie (Kanoniere) als kämpfende
Soldaten; dazu kommen Train, Pioniere und Genietruppen.
Das Bataillon Infanterie besteht aus vier Kompagnien (im Kriege
je 250 Mann). Drei Bataillone bilden ein Regiment, zwei Regimenter
mit Artillerie eine Brigade, zwei Jnfanteriebrigaden und eine Kavallerie¬
brigade (2 Regimenter zu je 5 Eskadrons) mit Artillerie eine Division,
zwei Divisionen ein Armeekorps, mehre Armeekorps (mindestens zwei) eine
Armee. Die nicht kämpfenden Truppen sind auf die Divisionen verteilt.
Ein Armeekorps ist im Kriege mindestens 36000 Mann stark
Die kommandierten Soldaten heißen einfach Soldaten. Die Komman¬
dierenden werden nach Stufen und nach dem Rang eingeteilt. Diese folgen
von unten nach oben also: Gefreiter, Unteroffizier,' Sergeant, Feld¬
webel (Wachtmeister) als niedere Stufen, Leutnant, Oberleutnant, Haupt¬
mann (Rittmeister), Major, Oberstleutnant, Oberst als mittlere Stufen,
Generalmajor, Generalleutnant, General der Infanterie (Kavallerie,
Artillerie), Generalfeldmarschall (Generaloberst, Generalfeldzeugmeister)
als höchste Stufen. Die Division und das Armeekorps haben einen General-
stab; über allen steht der Große Generalstab.