Full text: Preußisch-deutsche Geschichte vom Ende des Großen Krieges bis zum Beginne des Zwanzigsten Jahrhunderts (H. 3)

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Ditz jährliche Invalidenrente wird jedem versicherten Invaliden, der 
nicht durch eigene Schuld dauernd erwerbsunfähig geworden ist, nach einer 
Beitragszeit von 5 Jahren bezahlt. Auch wer während eines ganzen 
Jahres dauernd erwerbsunfähig geworden war, kann dafür Invalidenrente 
beanspruchen. Die jährliche Altersrente (Klasse I: 106,40, II: 134,60, 
III: 162,80, IY: 191 Mark) erhält jeder 70 Jahre alte Versicherte, der 
30 Jahre lang Beitrag gezahlt hat und keine Invalidenrente bezieht. Beide 
Renten werden monatlich vorausbezahlt. Der Empfänger muß beim Antrag 
auf Zahlung seine letzte Quittungskarte bei der Behörde einreichen.
	        
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