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großen, gemeinsamen Vaterlande. Diese Beziehungen müssen im
Unterrichte klar hervortreten, damit die Heimat nleLpin lebendiges
fflsieh h<>a Unterlandes erscheint. Bei der Berücksichtigung der
Beziehungen zwischen Heimat und Vaterland berührt man aber
ungesucht ein Gebiet, das zwischen beiden liegt und das nicht um¬
gangen werden kann: es ist das Gebiet der „weiteren" Heimat
oder des „engeren" Vaterlandes, wie es uns in den einzelnen
deutschen Bundesstaaten entgegentritt, wie es in Preußen durch die
Gebiete der einzelnen Provinzen bezeichnet wird. Diese einzelnen
Gebiete erscheinen der Heimatgegend gegenüber als Heimatland
oder als Stammland. Die aus diesem Gebiete erforderlichen
historischen Stoffe bezeichnen wir mit dem besonderen Namen
„Stammesgeschichte".
Was berechtigt uns zu dieser Bezeichnung?
Der Begriff der Stammesgeschickte bezeichnet zunächst den
Ausschnitt aus der ReichsgeschiHte^ der die historische Entwickelung
eines der deutschen Volksstämme bietet, welche uns beim Entstehen
des alten Deutschen Reiches als Sachsen, Franken, Bayern,
Schwaben und Lothringer entgegentreten. Die ursprünglichen
Bestandteile der Stämme sind die altdeutschen Völkerschaften, welche
sich erst während und nach der Völkerwanderung zu größeren
„ Verbänden, den Stammesherzogtümern, zusammenschlossen. Einige
* Völkerschaften, z. B. die Friesen, blieben selbständig und vereinigten
sich nicht mit den Stämmen; andere, wie Hessen und Thüringer,
behielten auch innerhalb der Stammesgemeinschaft ihre Eigenart
bei; an anderer Stelle, wie im Osten der Elbe, mischten sich
^ deutsche und slavische Völkerschaftselemente, so daß auch hier manche
Besonderheit sich zeigte und ausbildete. Die Fortentwickelung alter
Völkerschaftseigenart sowohl wie die Neubildung derselben infolge
umJ* Mschung verschiedener Nationalitäten gaben verschiedenen
-^Völkerschaften eine Bedeutung, die derjenigen der Stämme ähnlich
toQL Die eintretende Erblichkeit der großen und kleinen Lehen
zersplitterte allerdings die früheren einheitlichen Stammesgebiete
politisch derart, daß die Stammesgrenze hier und da stark ver-
McU- - wischt und mancher deutsche Reichsstand sich seiner Stammes-
■s&Ar/w Zugehörigkeit kaum noch bewußt war. Indes die im Volkstum, in
—Sprache, Sitte, Brauch, Rechtsanschauung u. ct. begründete Eigenart
überdauerte die politische Zersplitterung, und als durch die selb-
^ ständige Fürstenmacht und die Fremdherrschaft der Zersplitterung
in der Staatenbildung Einhalt geboten wurde und die größeren
Staatsgebiete infolge des Reichsdepntationshauptschluffes und des
Wiener Kongresses sich erweiterten, da fanden durchweg die alten
Stammesgrenzen die wünschenswerte Beachtung, so daß wir heute
in den größeren Bundesstaaten des Reiches sowohl wie in den
Provinzen des preußischen Staates stammesähnliche Reichs- oder