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Lehrplanmäßige Anordnung.
Wir hätten mit der Geschichte nicht die
geringste Fühlung,, wenn wir nirgends
daheim wären.
A. Grundsätze für dieselbe.
Sind durch zweckentsprechende Auswahl, Bearbeitung und
Zusammenstellung der heimischen Geschichtsstoffe die notwendigen
Borbedingungen geschaffen, so handelt es sich nunmehr um die
lehrplanmäßige Anordnung und Einfügung.
Die Normen, nach denen diese erfolgen muß, ergeben sich
einmal aus dem Stoffe selbst und aus den Forderungen der
Psychologie, zum andern aus den Zwecken, denen wir dienen wollen.
Wie der vaterländische, so hat auch der heimische Geschichtsstoff
seine leichteren und schwereren Partien, Partien, die unserm
Schüler geistig nahe oder auch fern liegen. Ist es anerkannte
psychologische Forderung, den Unterrichtsstoff so anzuordnen, daß
zwischen der geistigen Entwickelungsstufe des Schülers und dem zu
bietenden Stoff ein gesunder Parallelismus entsteht, so ergiebt sich
daraus auch für unsere Zwecke, daß der heimatgeschichtliche Lehrstoff
auf die verschiedenen Unterrichtsstufen verteilt werden muß. Daraus
ergiebt sich ferner die Unhaltbarkeit der Meinung, nach der die Heimat¬
geschichte in ihrer Gesamtheit sich vorzüglich zu einem „Vorkursus
der vaterländischen Geschichte" eigne. Der propädeutische Charakter
ist nur den Partien heimischer Geschichte eigen, die auf den ersten
Unterrichtsstufen der Entwickelung des Schülers analog sind; andere
Abschnitte enthalten Dinge, die nur auf den oberen Stufen ver¬
arbeitet werden können. Es ist also ein pädagogisches Unding, die
Heimatgeschichte, wie es vielfach geschieht, in der Heimatkunde
des 3. Schuljahres abzuthun.
Auch die Zwecke, welche die Berücksichtigung der Heimat¬
geschichte erheischen, verlangen eine Verteilung der fraglichen Stoffe
auf die verschiedenen Klassenstnsen. Da zweckgemäß die heimischen
Geschichtsstoffe zur Veranschaulichung, Belebung, Illustration und
Ergänzung der deutschen Geschichte dienen sollen, so gebührt ihnen
ihr Platz überall da, wo vaterländische Geschichte getrieben wird.
Aus den Zwecken, besonders aus der methodischen Zweckbestimmung,
ergiebt sich auch, daß Heimat- und Stammesgeschichte nicht selbst¬
ständig neben der Reichsgeschichte hergehen sollen, sondern daß sie
stets als eilt lebendiges, Interesse weckendes und daher belebendes
Moment in den Rahmen der deutschen Geschichte eingefügt und mit
dieser zu einem einheitlichen Unterrichtsstoff verschmolzen werden
müssen. So wird bie Heimatgeschichte in und mit der Stammes¬
geschichte ein Organ der Reichsgeschichte. Die Forderungen der