Full text: Die organische Eingliederung der Heimat- und Stammesgeschichte in die Reichsgeschichte

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Lehrplanmäßige Anordnung. 
Wir hätten mit der Geschichte nicht die 
geringste Fühlung,, wenn wir nirgends 
daheim wären. 
A. Grundsätze für dieselbe. 
Sind durch zweckentsprechende Auswahl, Bearbeitung und 
Zusammenstellung der heimischen Geschichtsstoffe die notwendigen 
Borbedingungen geschaffen, so handelt es sich nunmehr um die 
lehrplanmäßige Anordnung und Einfügung. 
Die Normen, nach denen diese erfolgen muß, ergeben sich 
einmal aus dem Stoffe selbst und aus den Forderungen der 
Psychologie, zum andern aus den Zwecken, denen wir dienen wollen. 
Wie der vaterländische, so hat auch der heimische Geschichtsstoff 
seine leichteren und schwereren Partien, Partien, die unserm 
Schüler geistig nahe oder auch fern liegen. Ist es anerkannte 
psychologische Forderung, den Unterrichtsstoff so anzuordnen, daß 
zwischen der geistigen Entwickelungsstufe des Schülers und dem zu 
bietenden Stoff ein gesunder Parallelismus entsteht, so ergiebt sich 
daraus auch für unsere Zwecke, daß der heimatgeschichtliche Lehrstoff 
auf die verschiedenen Unterrichtsstufen verteilt werden muß. Daraus 
ergiebt sich ferner die Unhaltbarkeit der Meinung, nach der die Heimat¬ 
geschichte in ihrer Gesamtheit sich vorzüglich zu einem „Vorkursus 
der vaterländischen Geschichte" eigne. Der propädeutische Charakter 
ist nur den Partien heimischer Geschichte eigen, die auf den ersten 
Unterrichtsstufen der Entwickelung des Schülers analog sind; andere 
Abschnitte enthalten Dinge, die nur auf den oberen Stufen ver¬ 
arbeitet werden können. Es ist also ein pädagogisches Unding, die 
Heimatgeschichte, wie es vielfach geschieht, in der Heimatkunde 
des 3. Schuljahres abzuthun. 
Auch die Zwecke, welche die Berücksichtigung der Heimat¬ 
geschichte erheischen, verlangen eine Verteilung der fraglichen Stoffe 
auf die verschiedenen Klassenstnsen. Da zweckgemäß die heimischen 
Geschichtsstoffe zur Veranschaulichung, Belebung, Illustration und 
Ergänzung der deutschen Geschichte dienen sollen, so gebührt ihnen 
ihr Platz überall da, wo vaterländische Geschichte getrieben wird. 
Aus den Zwecken, besonders aus der methodischen Zweckbestimmung, 
ergiebt sich auch, daß Heimat- und Stammesgeschichte nicht selbst¬ 
ständig neben der Reichsgeschichte hergehen sollen, sondern daß sie 
stets als eilt lebendiges, Interesse weckendes und daher belebendes 
Moment in den Rahmen der deutschen Geschichte eingefügt und mit 
dieser zu einem einheitlichen Unterrichtsstoff verschmolzen werden 
müssen. So wird bie Heimatgeschichte in und mit der Stammes¬ 
geschichte ein Organ der Reichsgeschichte. Die Forderungen der
	        
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