thumbs: Geschichte des deutschen Volkes

120 Deutsche Colonisation. § 194—196. 
^ltieg. Besonders aber beginnt seit den Zeiten Friedrich 
Henrich des Löwen das so frisch und kräftig auflebende 
putsche Burgerchum gleichsam eine neue Völkerwanderung zur Colonisiruna 
scheiden^ Dften§1 68 lassen sich dabei mehrere Hauptrichtungen unter- 
§ 195 Von den sächsischen Marken aus—der Nordmark, d. i. die 
heutige Preußische Altmark auf dem linken Elbufer, und der Ostmark, südlich 
von Magdeburg zwischen dem Harz, der Saale, Mulde und Elbe, welcher die 
Lausitz sich anschloß (§103) beginnt das kräftige Vordringen der Askanischen 
pursten. Schon oben ist die rastlose Thätigkeit Albrechts des Bären, des 
Ahnherrn dieses Hauses, des ersten Markgrafen von Brandenburg, ae- 
schildert worden, welcher zu der sächsischen Nordmark, die von nun an die Alt- 
mark hieß, noch die Priegnitz (§ 151) und einen Theil des Havellandes 
eroberte, und unter dem die altenBisthümer Havelberg und Brandenburg 
iv„108) toteber in's Leben traten. Sein Geschlecht herrschte in diesen Landen 
? cm lemem Aussterben 1320 in großen Ehren, und gewann zu den genann- 
ten Marken, der Altmark, Priegnitz und Mittelmark, noch die Uckermark, 
d. i. das Land an der Ucker bis zur Oder und zum Haff hin, und die Neu- 
mark, d. 1. das an Pommern gelehnte Land jenseits der Oder, wozu dann 
noch das Bisthum Lebus kam. Auch die Ober- und Niederlausitz, ur- 
sprünglich böhmische Lehen, gehörten brandenburgischem Gebiet und füllten sich 
gleichfalls nach und nach mit deutschen Ansiedlern. Diese Marken waren bis 
zu Ende des 13. Jahrhunderts fast schon ganz deutsch colonisirt. In den Er- 
oberungsknegen, die die Markgrafen geführt, war die alte wendische Bevölkerung 
sehr ^zusammengeschmolzen: die wüstgewordenen Länderstrecken sowie überhaupt 
em Theil der Ländereien der Unterworfenen fiel den Markgrafen zu, so daß 
diese beinahe Herren des gesammten Grundes und Bodens waren. Sie zogen 
nun in dies Land deutsche Colonisten aus Westfalen, Holland, Frisland. Sollte 
em Dorf gegründet werden, so vergabten sie 30—40 Hufen (ä 30 Morgen) 
an einen Unternehmer, der Colonisten herbeizog, und der dann in dem nenge- 
gründeten Dorfe Vogt ward, die Steuern eintrieb (die jedoch, so lange noch der 
Boden urbar zu machen war, erlassen blieben) und die niedere Gerichtsbarkeit 
ausübte. Städte wurden an passenden Orten in ähnlicher Weise, gewöhnlich 
von mehreren Unternehmern zusammen, gegründet oder alte wendische Städte in 
deutsche umgebildet. Bald füllte sich das Land mit deutschen Bauern, die sich 
einer fast unbeschränkten Gemeindefreiheit erfreuten, und mit deutschem Fleiß die 
Scholle unter den Pflug nahmen, und mit handelsthätigen, gewerbfleißigen Bür- 
gern, bie_ ihre Städte nach altsächsischem Recht und nach schon bestehenden 
Stadtverfassungen (der Magdeburgischen u. ct.) einrichteten und ein reges Leben ent- 
falteten. ^ So entstand Stendal, Salzwedel, Brandenburg, Havelberg, Spandau, 
ferner die Doppelstadt Berlin-Cöln an der Spree (von denen Berlin schon 
1225 von Brandenburg aus mit Stadtrecht begabt wurde, doch deren Auf- 
blühen erst in die Zeit der beiden Brüder Johann I. und Otto III., der glän¬ 
zendsten des Askanischen Geschlechtes, fällt), östlicher noch Frankfurt an der Oder, 
Küstrin, Landsberg n. a. m. 
§ 196» An die brandenburgische Colonisation schließt sich eine andere in 
dem gleichfalls flavischen Pommern und Mecklenburg. Schon unter Kaiser 
Lothar ward ein gemeinsamer Kreuzzug von Polen, Dänen und Sachsen gegen 
die Pommern gemächt, ihre Städte Kolberg und Stettin wurden bezwungen, 
und dann der Bischof Otto von Bamberg zur Bekehrung der heidnischen Be- 
wohner in's Land gerufen, 1124 und 1128. Aber Abfall und Aufstand kehr-
	        
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