Anhang.
A. Rurze Geschichte der wichtigsten im Laufe der Zeiten
an Brandenburg-Preußen gekommenen (ander.
1. Preußen. (S. 28.)
2. Die Klevischen Länder. (S. 32).
3. Pommern.
Das zähe und kriegerisch tüchtige Volk der Pommern, von der Mündung
der Oder bis an die Weichsel hin wohnend, behauptete unter einheimischen
Fürsten zuerst gegen die Polen, dann gegen die Brandenburger lange seine
Selbständigkeit. Durch Christentum und Deutschtum wurde es im zwölften
Jahrhundert durch den edlen Bischof Otto von Bamberg, den Apostel der
Pommern, gewonnen. Darauf bekehrten die pommerschen Herzöge selbst mit
Waffengewalt die jenseits der Oder bis über die Peene hinaus wohnenden
lutizischen und obotritischen Völkerschaften, deren Land fortan zu Pommern
gehörig blieb. Dieses ganze Pommerland beherrschte um 1270 der Herzog
Barnim I., dessen beide Söhne int Jahre 1295 folgende Teilung vornahmen:
Der ältere Bogislaw IV. erhielt alles Land nördlich der Peene und Jhna
unter dem Namen Pommern-Wolgast, der jüngere Otto I. erhielt das
übrige Gebiet unter dem Namen Pom me rn-Stettin. Ein besonderes Reich
bildete außerdem noch die Insel Rügen mit dem dazu gehörigen Festlande,
bis 1325 dieses Land durch Wratislaw IV. mit Pommern vereinigt wurde.
Unter den Herzögen von Pommern-Wolgast zeichnete sich Wratislaw IX.
durch sorgsame Gerichtspflege aus; das größte Verdienst erwarb er sich jedoch
durch Errichtung der Universität Greifswald 1456. Im Jahre 1464
starb das Haus Pommern-Stettin mit Otto aus, und nachdem auch eine
Nebenlinie des Hauses Wolgast erloschen war, vereinigte Bogislaw X. (1474
bis 1523) im Jahre 1478 ganz Pommern. Früh seiner Eltern beraubt, war
er in größter Vernachlässigung ausgewachsen, bis sich ein Bauer des Knaben
annahm. Zur Regierung gelangt, verwaltete er das Land mit Kraft Litd
Weisheit. Er war ein Gegner der Reformation, aber nach seinem Tode führten
seine Söhne Barnim IX., der Wolgast, und Philipp I., der Stettin er¬
halten hatte, dieselbe ein. Die Reformation wurde namentlich durch den
Schüler und Freund Luthers, Dr. Johannes SBugenbagen, verbreitet. Nach
mehrfachen Spaltungen beschränkte der Vertrag zu Jasenitz 1569 die herrschen¬
den Linien auf zwei, Stettin und Wolgast; letztere starb 1625, erstere mit
Bogislaw XIV. 1637 aus. Während der Streitigkeiten Schwedens und Branden¬
burgs um Pommerns Besitz wurde es Gebrauch, das Land links von der
Oder und Swine mit Stettin Vorpommern, das Land rechts von der Oder
und Swine Hinterpommern zu nennen.
4. : Schlesien.
Schlesien (der Name vom Landstrich Slenzane an der Lohe — Slenza —
und vom Slesie, dem Zobtenberg) hatte als älteste Bewohner die germanischen
Quaden und Lygier; zur Zeit der Völkerwanderung drangen von Polen her
Slaven ein. Nach langem Kampfe mit den benachbarten Ezechen (Böhmen)
erhielten die Polen unter ihren Herzögen aus dem Stamm der Piasten die
Herrschaft über das Land. Die Gründung des ersten Bistums Breslau
(Wrattslav) geschah um 1000 durch Boleslaw Chro bry. Nach vielen ver¬
heerenden Kämpfen zwischen Polen und Böhmen um die Hoheit über Schlesien,