fullscreen: Lehrbuch der Vaterlands-Geschichte, von der Urzeit bis auf unsere Tage, für Baierns Volks-Schulen

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der schwer beleidigt/ wie durch die frühere gewaltsame 
Verdrängung seiner Tochter Geb erg und die Erbberau« 
bung ihrer Kinder um den Thron NeustrienS. — De« 
fideriuö drang unter Waffendrohung in den Papst, die 
Söhne Karlmannö zu salden und zu krönen/ der Wi¬ 
derstand des Papstes führte zum Kriege. Hadrian rief 
den König der Frauken um Hilfe. — Carls Heer zog 
rasch über die beschnetten Gebirge nach Italien / die un¬ 
einigen Städte der Lombardei fielen, zuletzt auchPavia, 
die alfe Hauptstadt, mehr durch Verrath der Mönche als 
durch 'fränkische Faust. D est der tu S wird (774) in 
Pavia gefangen genommen, entthront und beschließt alS 
Mönch im Kloster Corvey sein unglückliches Leben; 
feine Gemahlin», Kinder und Enkel starben gleichfalls 
zerstreut rn Klöstern, fern vom Lande ihrer Väter. Carl/ 
den Usurpator, aber grüßten Geistlichkeit und Volk als 
neuen König der Longobarde»! — Tassilo und Luii- 
berga waren über den Sturz des Desiderios um so 
tiefer betrübt, als die alten Bündnisse BojoarienS mit 
dem Hofe der Franken die heilige Verpflichtung geboten, 
bei diesem wichtigen Ereignisse mit Carl verbunden zu 
bleiben! — 
Frg. 48) Welche wichtigen Beschlüsse wurden 
an den Landtagen zu Dingolfing und Neu¬ 
ch ing gefaßt? 
Antw. Die landständische Versammlung zu Dingol. 
fing berieth im Jahre 772 der Kirche und des Volkes 
Wohl. Die Bischöfe von Neuburg, Süden, Salzburg, 
Passau, Regenßburg und Freising nebst vielen Achten, 
Gelehrten und den freien Grundbesitzern saßen 
beisammen, um mit gemeinsamer Einwilligung, nach bester 
Erfahrung, in den Gesetzen dasjenige abzuändern, was 
durch die Länge der Zeit veraltet und unbrauchbar gewor. 
den, oder waö sich als Mißbrauch einschlich. — Die Aufsicht 
über die Mönche, welche bisher in vielen Gegenden den Pfar¬ 
rern überlassen war, erhielten nun durchaus dre B i sch ö fe, 
sie hatten in ihren Sprengel» über da6 Leben der Kloster- 
geistliche» zu wachen, wie über die Rechtsame und Pflichten 
der Pfarrer; auch die Verwaltung deS Kirchengrus 
gehörte zum Wirkungskreis des Bischofs, dem Landes-
	        
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