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ber Bote bes Senbgrafen, ber „alle Beamten unb angesehenen Männer bes
Gaues" zu ber vom Königsboten anberaumten Versammlung entbietet. Ant
Strafe brohe ber Kaiser Versäumnis! Gern vernimmt man biese Einlabung.
Wiberwillig folgte man früher ber Labung zur Gerichtsversammlung, ba man
baburch oft viel Zeit versäumte. Doch Karl hatte ihnen biese Pflicht abge¬
nommen unb Schöffengerichte eingerichtet, nur breimal im Jahre brauchte man
zu ben „ungebetenen Dingen" zu erscheinen. — Von allen Seiten ziehen he
Daß Sendgrafengerid)t.
(Dieses Bild ist als große farbige Anschauungstafel im Verlage E. C. Wachsmuth in Leipzig erschienen.)
freien Sachsen ber Gerichtsstätte zu. Jetzt erscheinen bie Königsboten unb
ber Gaugraf. Ihre staubige Reisekleibung Haben sie mit prächtigen Gewänbern
vertauscht. Lautlose Stille tritt ein. Die Mitteilung ber Aufträge ei folgt.
Dann Hält man Gericht über einen Freien, ber sich bem Heerbann entzogen
Haben soll. Doch burch Eibeshelfer stellt bie] er seine Unschulb klar.
Die Wirksamkeit ber Königsboten ist nach einiger Zeit erschöpft. Ihre
Pflicht ruft sie toieber zurück an Karls Hof, wo sie bem Herrscher Bericht
erstatten müssen über bie Zustänbe in bem von ihnen bereisten Gebiete.
Nach Heymann und Uebel (Aus vergangenen Tagen).
IV. Ter Verfall des karolingischen Weltreiches.
1. Die Straßburger Eide und der Dertrag zu Derdun (843).
Lnbwigs bes Frommen Söhne lebten wegen ber Reichsteilung in Unfrieben.
Schließlich verbanben fid) Lubwig unb Karl, kamen in Straßburg zusammen
unb leisteten bie unten verzeichneten Eibe, Ludwig in romanischer, Karl in
beutscher Sprache. Ehe sie sthtouren, rebeten sie bas versammelte Volk an,
ber eine in beutscher, ber anbere in romanischer Sprache. Lubtoig sagte: „Wie