§ 23. Heinrichs IV. Kampf mit Gregor VII. und den deutschen Fürsten 71
zug des Bannes auf Befolgung des Verbotes der „Laien-Investitur"
und der „Simonie", sowie der Forderung des „Eölibats" (Ehelosigkeit) für
höhere und niedere Geistliche.
b) Der Ausbruch des Kampfes mit Gregor VII. Heinrich IV. hatte zunächst
die päpstlichen Gesetze und Forderungen gar nicht beachtet, hatte auch die von
ihm eingesetzten und zumeist verheirateten und darum von Gregor gebannten
deutschen Bischöfe ruhig in ihren Stellungen belassen. HIs aber Gregor ihn um
deswillen bedrohte und seine „Exkommunikation" ankündigte, ließ er ihn durch
eine Synode zu Worms absetzen (1076).
Er schrieb „an Hildebrand, den falschen Mönch, nicht mehr Papst": „Steige
herab, verlasse den angemaßten apostolischen Stuhl! (firTcmSerer besteige den
Stuhl des seligen Petrus, der nicht Gewalttat unter der Religion verbirgt, son¬
dern des seligen Petrus lautere Lehre verkünde. 3ch, Heinrich, König von Gottes
Gnaden, samt allen meinen Bischöfen spreche zu dir: Steige herab, steige herab,
du für alle Zeiten zu verdammender!" Gregor VII. aber verhängte den Bann
über den König, entband alle Untertanen des diesem geleisteten Eides und
sprach ihm seine Krone ab (1076). Gott habe ihm, so sagte er im Bannfluch,
durch die Gnade des heiligen Petrus, des Fürsten der Apostel, die Gewalt ver¬
liehen, zu binden und zu lösen im Himmel und auf Erden. „Auf diese Zuversicht
also vertrauend, untersage ich, zur Ehre Gottes und zum Schutze deiner Kirche,
im Hamen des allmächtigen Gottes, des Daters, des Sohnes und des heiligen
Geistes, traft deiner Macht und Gewalt, dem Könige Heinrich, dem Sohne des
Kaisers Heinrich, der sich gegen deine Kirche in unerhörtem Übermute erhoben
hat, das Regiment über das gesamte Reich der Deutschen und Italiens, und ich
löse alle Christen von dem Bande des Eides, den sie ihm geschworen haben oder
noch schwören werden, und ich verbiete jedem, ihm als einem Könige zu dienen."
Nun begann der mit Unterbrechungen jahrhundertelang währende Kampf
des Kaisertums gegen das Papsttum.
c) Die Untreue der deutschen Fürsten gegenüber dem Könige. In diesem ge-
fährlichen Augenblicke standen die deutschen Fürsten nicht hinter ihrem Könige.
In völliger Derkennung der Gefahr, die dem Staate von der Kirche drohte, die
einen aus persönlicher Feindschaft gegen Heinrich, die anderen in der Hoffnung,
daß dadurch die Macht des Königtums zugunsten fürstlicher Macht verringert
würde, erkannten sie den Anspruch des Papstes auf das Absetzungsrecht gegen¬
über dem höchsten weltlichen Herrscher des Abendlandes an. Auch die deutschen
Bischöfe, die bis dahin der völligen Unterwerfung unter das Papsttum wider¬
strebt und noch vor kurzem den Papst für abgesetzt erklärt hatten, verließen Hein¬
rich IV. Nur einige süddeutsche Städte und die unmittelbaren Dasallen des
Königs blieben ihm treu.
Heinrich erreichte nur mit Mühe, daß nicht sogleich ein anderer König ge¬
wählt und daß ihm ein Jahr Frist gegeben wurde, in dem er sich vom Bannfluche
lösen sollte. Er bat in einem Schreiben Gregor um Derzeihung, entließ alle ge¬
bannten Bischöfe, gestattete sogar die Rückkehr des Bischofs von Worms m diese
S che nk-Gehmlich-Günther. Lehrb. d, Gesch. v I. 5