bis zum Großen Kurfürsten.
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nahmen sie gefangen. Joachim ließ ihrer 70, darunter 40 vom Adel,
hinrichten. Als ein Nachbarfürft ihm Vorstellungen machte, er möge
doch nicht so gegen den Adel seines Landes wüten, erwiderte er:
„Adeliges Blut habe ich nicht vergossen, sondern Schelme und Mörder
nach Verdienst bestraft."
Damit aber in Zukunft jedermann Recht finden und erhalten
könnte, gründete er als obersten Gerichtshof das Kammergericht, dessen
Urteilsspruch auch für den Vornehmsten galt. Sorgte er in dieser
Weise für das Recht seiner Unterthanen, so war er doch andrerseits
auch in den Vorurteilen seiner Zeit befangen, indem er seine Zu¬
stimmung zur Verfolgung der Juden gab. Es waren derer 38 an¬
geklagt, geweihte Hostien zerschnitten und beim Passahfest Christen¬
kinder geschlachtet zu haben. Durch die Anwendung der Folter ge¬
standen sie das ihnen schuldgegebene Verbrechen ein, worauf sie zu
Berlin verbrannt, die übrigen aber aus der Mark verjagt wurden (1510).
Auf seinen häufigen Rundreisen durch das Land, die er zur
Prüfung der Verhältnisse unternahm, hatte er bemerkt, daß in den
Städten ein Rückgang des Wohlstandes eingetreten war. Um ihnen
zu helfen, erließ Joachim 1515 eine Städteordnung, die unter anderen
Verbesserungen gleiches Maß und Gewicht für alle märkischen Städte
vorschrieb, aber wohl trugen die Sicherheit und der lange Frieden
während seiner Regierung mehr dazu bei, Handel und Gewerbe wieder
zur Blüte zu bringen. Auf friedliche Weise erstrebte er auch die Er¬
weiterung der Landesgrenzen, die Grafschaft Ruppin zog er 1524 als
erledigtes Lehen ein, und den langwierigen Streit mit den Herzögen
von Pommern, ob diese reichsunmittelbare deutsche Fürsten oder Lehens-
leute von Kurbrandenburg sein sollten, beendete er durch einen Ver¬
trag (1529), indem er auf die Lehenshoheit verzichtete und bafilr das
brandenburgische Erbrecht auf Pommern anerkannt erhielt.
Trotz seiner gelehrten Bildung trieb er doch eifrig Sterndeuterei;
daß er ein heftiger Gegner der Reformation war, ist schon früher
erwähnt worden.
3. Joachim II. Hektor 1535—1571. Dem Hausgesetz seines
Großvaters zuwider hatte Joachim I. seine Länder geteilt, indem der
älteste Sohn die Kurmark und der zweite die Neumark erhielt, aber
die Brüder hielten doch einträchtig zusammen, so verschieden sie auch
in ihrem Charakter waren. Joachim II. war gutmütig und milde,
prachtliebend und verschwenderisch, Johann dagegen rauh und streug,
sparsam und ordentlich.