Full text: Von der Gründung der Mark Brandenburg bis zum Wiener Kongreß (Teil 2)

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kämmerer des Reiches, eine Würde, auf welche sich das Kurfürsten¬ 
tum begründete. 1 1 
™ ^ Mit der ausgezeichneten Stellung unter den Fürsten des 
Reiches schemt es im Widerspruch zu stehen, wenn zwölf Jahre 
spater die Markgrafen freiwillig in ein untergeordnetes Verhältnis 
^ 5 §tum Magdeburg traten. Die beiden Brüder Otto II. 
und Albrecht II. übertrugen am hohen Altar der Domkirche zu 
Magdeburg dem heiligen Mauritius und dem Erzstifte das volle 
Eigentum aller ihrer Erbgüter in ihrer Markgrafschaft, auch den 
jenseits der Elbe gelegenen Gebieten. Eine große Anzahl von 
hohen Geistlichen, Edlen, Freunden und Ministerialen war zugegen. 
Der Erzbischof nahm die Schenkung an, ein anwesender päpstlicher 
Legat bestätigte sie, auf den weltlichen Gerichten wurde sie mit allen 
erforderlichen Feierlichkeiten verkündigt. Man versteht diesen Akt 
auch dann noch nicht, wenn man erfährt, daß der Erzbischof sich 
anheischig gemacht hat, die ihm übereigneten Besitztümer binnen 
einem Jahr und sechs Wochen den Markgrasen als Lehen zurück¬ 
zugeben; denn was konnte ihm so viel daran gelegen sein? Das 
eigentliche Motiv lag ohne Zweifel in der Festsetzung: daß diese 
Güter in Zukunft nicht nur auf die männlichen, sondern auch auf 
die weiblichen Nachkommen beider Brüder übergehen sollten. Eben 
dies aber war die vornehmste Frage der Zeit für die deutschen 
Fürsten: die Anerkennung der Erblichkeit der Lehen war der Preis 
für die Erblichkeit des Kaisertums, die der mächtigste aller Hohen¬ 
staufen, Heinrich VI., den deutschen Fürsten angeboten hatte. Der 
Kaiser ist damit nicht durchgedrungen; aber er wurde bewogen, die 
zwischen den Markgrafen und dem Erzbischof getroffene Abkunft mit 
der Klausel zu bestätigen, welche eben das enthielt, was er selbst 
den Fürsten angeboten hatte. Ihr Sinn war, wenn wir nicht 
irren, dahin gerichtet, die Erwerbung, die sie gemacht hatten, ihren 
Familien zu sichern, ohne von den Wechselfällen bedroht zu werden, 
welche von der Ausübung des oberlehnsherrlichen Rechtes der Kaiser 
unzertrennlich waren. Indem sie sich nach dieser Seite hin sicherten, 
wurden sie keineswegs dem Reiche untreu; sie waren vielmehr in 
etnem anderen Gegensatz begriffen, der für den Fortgang des 
deutschen Namens im Osten die größte Bedeutung hatte. 
Bisher hatte Dänemark noch immer in einem mehr oder minder 
anerkannten Abhängigkeitsverhältnisse vom deutschen Reiche gestanden. 
Waldemar I., der Bezwinger von Rügen, und dessen Nachfolger 
Knud aber wiesen jede Anmutung, eine Lehnspflicht zu leisten, stolz 
und trocken zurück. Der Streit, der hierüber ausbrach, ist an den 
pommerschen Küsten ausgekochten worden; denn die Pommerfürsten 
gehörten zu dem Reiche, dessen Vasallen sie waren. Der Fürst von 
Rügen war dagegen der treue Anhänger Dänemarks. Als er nun 
von den Pommern angefeindet wurde, kam ihm der rüstige Absalon 
mit den seeländischen Fahrzeugen zu Hilfe. Unerwartet erschien er
	        
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