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kämmerer des Reiches, eine Würde, auf welche sich das Kurfürsten¬
tum begründete. 1 1
™ ^ Mit der ausgezeichneten Stellung unter den Fürsten des
Reiches schemt es im Widerspruch zu stehen, wenn zwölf Jahre
spater die Markgrafen freiwillig in ein untergeordnetes Verhältnis
^ 5 §tum Magdeburg traten. Die beiden Brüder Otto II.
und Albrecht II. übertrugen am hohen Altar der Domkirche zu
Magdeburg dem heiligen Mauritius und dem Erzstifte das volle
Eigentum aller ihrer Erbgüter in ihrer Markgrafschaft, auch den
jenseits der Elbe gelegenen Gebieten. Eine große Anzahl von
hohen Geistlichen, Edlen, Freunden und Ministerialen war zugegen.
Der Erzbischof nahm die Schenkung an, ein anwesender päpstlicher
Legat bestätigte sie, auf den weltlichen Gerichten wurde sie mit allen
erforderlichen Feierlichkeiten verkündigt. Man versteht diesen Akt
auch dann noch nicht, wenn man erfährt, daß der Erzbischof sich
anheischig gemacht hat, die ihm übereigneten Besitztümer binnen
einem Jahr und sechs Wochen den Markgrasen als Lehen zurück¬
zugeben; denn was konnte ihm so viel daran gelegen sein? Das
eigentliche Motiv lag ohne Zweifel in der Festsetzung: daß diese
Güter in Zukunft nicht nur auf die männlichen, sondern auch auf
die weiblichen Nachkommen beider Brüder übergehen sollten. Eben
dies aber war die vornehmste Frage der Zeit für die deutschen
Fürsten: die Anerkennung der Erblichkeit der Lehen war der Preis
für die Erblichkeit des Kaisertums, die der mächtigste aller Hohen¬
staufen, Heinrich VI., den deutschen Fürsten angeboten hatte. Der
Kaiser ist damit nicht durchgedrungen; aber er wurde bewogen, die
zwischen den Markgrafen und dem Erzbischof getroffene Abkunft mit
der Klausel zu bestätigen, welche eben das enthielt, was er selbst
den Fürsten angeboten hatte. Ihr Sinn war, wenn wir nicht
irren, dahin gerichtet, die Erwerbung, die sie gemacht hatten, ihren
Familien zu sichern, ohne von den Wechselfällen bedroht zu werden,
welche von der Ausübung des oberlehnsherrlichen Rechtes der Kaiser
unzertrennlich waren. Indem sie sich nach dieser Seite hin sicherten,
wurden sie keineswegs dem Reiche untreu; sie waren vielmehr in
etnem anderen Gegensatz begriffen, der für den Fortgang des
deutschen Namens im Osten die größte Bedeutung hatte.
Bisher hatte Dänemark noch immer in einem mehr oder minder
anerkannten Abhängigkeitsverhältnisse vom deutschen Reiche gestanden.
Waldemar I., der Bezwinger von Rügen, und dessen Nachfolger
Knud aber wiesen jede Anmutung, eine Lehnspflicht zu leisten, stolz
und trocken zurück. Der Streit, der hierüber ausbrach, ist an den
pommerschen Küsten ausgekochten worden; denn die Pommerfürsten
gehörten zu dem Reiche, dessen Vasallen sie waren. Der Fürst von
Rügen war dagegen der treue Anhänger Dänemarks. Als er nun
von den Pommern angefeindet wurde, kam ihm der rüstige Absalon
mit den seeländischen Fahrzeugen zu Hilfe. Unerwartet erschien er