Full text: Hilfsbuch für den Unterricht in der brandenburgisch-preußischen Geschichte

■94 Das Königreich Preußen. 
Kartoffelanpflanzung zu gebieten. Erst in der teuern Zeit von 1770 
bis 1772 erkannten die Landleute zu ihrer Beschämung den Wert der 
neuen Nahrungspflanze und bauten sie seither gern an. 
Die Gemeinheitsteilungen und die bessere Zusammen¬ 
legung der Ländereien. Eine wesentliche Förderung erfuhr der 
Ackerbau durch ein Edikt, betreffend „die Gemeinheitsteilungen und die 
bessere Zusammenlegung der Ländereien". Die Gemeinheiten stellten 
ausgedehnte Grasplätze dar, die gemeinschaftliches Eigentum aller Wirte 
des Dorfes und der Gutsherrschaft waren und als Viehweide dienten. 
Der Nutzen, den auf solche Weise weite Strecken der Feldmark 
gewährten, war ein recht geringer. Darum riet der König, jene Ge¬ 
meindetriften zu teilen und jedem Besitzer den ihm zukommenden Anteil 
eigentümlich zu überlassen. Er wies darauf hin, daß dann der Landwirt 
dem ihm zugeteilten Grund und Boden erhöhte Sorgfalt zuwenden und 
dessen Ertrag steigern werde. Mit der Teilung der Gemeindehutungen 
sollte auch eine bessere Zusammenlegung der Grundstücke des einzelnen 
Besitzers verknüpft werden. Die Feldmark pflegte damals in drei Teile: 
Winterfeld, Sommerfeld und Brache eingeteilt zu sein. In jedem der 
drei Felder hatte der einzelne Bauer einen oder mehrere lange, aber 
schmale Streifen. Eine solche Verteilung der Feldmark machte die Be¬ 
wirtschaftung schwierig. Deshalb empfahl der König die Zusammenlegung 
der Grundstücke des einzelnen Landwirts, bestimmte die Fälle, in denen 
die Auseinandersetzung erfolgen müsse, und setzte Prämien für die Ge¬ 
meinden aus, die sie aus freien Stücken beantragten. Leider ward auch 
hier das Vorurteil für das Altgewohnte zum Hemmschuh des Fortschrittes. 
Erst unserer Zeit ist es gelungen, in jener Angelegenheit allgemein 
Wandel zu schaffen. 
Gründung der Landschaften. Zur Rettung des tief verschuldeten 
Adels gründete Friedrich der Große Landschaften. Da es nämlich dem 
einzelnen Rittergntsbesitzer infolge Mangels an Kredit meist unmöglich 
war, die von ihm benötigten Kapitalien zu einem annehmbaren Zinsfüße 
zu erhalten, so wurde die Gesamtheit derselben in einer ganzen Land¬ 
schaft veranlaßt, zu einem Kreditvereine zusammenzutreten, der wiederum 
„Landschaft" hieß. Jedes Mitglied erhielt das Recht, von derselben 
Darlehen bis zur Hälfte des Wertes feiner Besitzung zu verlangen. 
Über das erhaltene Kapital stellte es der Landschaft eine Schuld¬ 
verschreibung aus und verzinste ihr dasselbe. Die Beschaffung des Geldes 
erfolgte in der Weise, daß die Landschaft für die von ihrem Schuldner 
empfangene Schuldverschreibung eine Anzahl von Schuldscheinen über 
kleinere Summen ausfertigte. Sie übernahm auch die Verzinsung, ver¬ 
bürgte sich für die Sicherheit des Kapitals und erklärte_ sich bereit, das¬ 
selbe dem Besitzer des von ihr ausgestellten Schuldscheines auf Wunsch 
Zurückzuzahlen. Man nannte den letzteren „Pfandbrief", weil er, auf 
den Inhaber lautend, das Pfand für das geliehene Geld darstellte. 
Auf die Pfandbriefe gaben Privatleute, Verwaltungen von Kirchenkassen, 
Stiftungen u. s. w. gern Geld. Die Nachfrage nach ihnen war bald so
	        
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