■94 Das Königreich Preußen.
Kartoffelanpflanzung zu gebieten. Erst in der teuern Zeit von 1770
bis 1772 erkannten die Landleute zu ihrer Beschämung den Wert der
neuen Nahrungspflanze und bauten sie seither gern an.
Die Gemeinheitsteilungen und die bessere Zusammen¬
legung der Ländereien. Eine wesentliche Förderung erfuhr der
Ackerbau durch ein Edikt, betreffend „die Gemeinheitsteilungen und die
bessere Zusammenlegung der Ländereien". Die Gemeinheiten stellten
ausgedehnte Grasplätze dar, die gemeinschaftliches Eigentum aller Wirte
des Dorfes und der Gutsherrschaft waren und als Viehweide dienten.
Der Nutzen, den auf solche Weise weite Strecken der Feldmark
gewährten, war ein recht geringer. Darum riet der König, jene Ge¬
meindetriften zu teilen und jedem Besitzer den ihm zukommenden Anteil
eigentümlich zu überlassen. Er wies darauf hin, daß dann der Landwirt
dem ihm zugeteilten Grund und Boden erhöhte Sorgfalt zuwenden und
dessen Ertrag steigern werde. Mit der Teilung der Gemeindehutungen
sollte auch eine bessere Zusammenlegung der Grundstücke des einzelnen
Besitzers verknüpft werden. Die Feldmark pflegte damals in drei Teile:
Winterfeld, Sommerfeld und Brache eingeteilt zu sein. In jedem der
drei Felder hatte der einzelne Bauer einen oder mehrere lange, aber
schmale Streifen. Eine solche Verteilung der Feldmark machte die Be¬
wirtschaftung schwierig. Deshalb empfahl der König die Zusammenlegung
der Grundstücke des einzelnen Landwirts, bestimmte die Fälle, in denen
die Auseinandersetzung erfolgen müsse, und setzte Prämien für die Ge¬
meinden aus, die sie aus freien Stücken beantragten. Leider ward auch
hier das Vorurteil für das Altgewohnte zum Hemmschuh des Fortschrittes.
Erst unserer Zeit ist es gelungen, in jener Angelegenheit allgemein
Wandel zu schaffen.
Gründung der Landschaften. Zur Rettung des tief verschuldeten
Adels gründete Friedrich der Große Landschaften. Da es nämlich dem
einzelnen Rittergntsbesitzer infolge Mangels an Kredit meist unmöglich
war, die von ihm benötigten Kapitalien zu einem annehmbaren Zinsfüße
zu erhalten, so wurde die Gesamtheit derselben in einer ganzen Land¬
schaft veranlaßt, zu einem Kreditvereine zusammenzutreten, der wiederum
„Landschaft" hieß. Jedes Mitglied erhielt das Recht, von derselben
Darlehen bis zur Hälfte des Wertes feiner Besitzung zu verlangen.
Über das erhaltene Kapital stellte es der Landschaft eine Schuld¬
verschreibung aus und verzinste ihr dasselbe. Die Beschaffung des Geldes
erfolgte in der Weise, daß die Landschaft für die von ihrem Schuldner
empfangene Schuldverschreibung eine Anzahl von Schuldscheinen über
kleinere Summen ausfertigte. Sie übernahm auch die Verzinsung, ver¬
bürgte sich für die Sicherheit des Kapitals und erklärte_ sich bereit, das¬
selbe dem Besitzer des von ihr ausgestellten Schuldscheines auf Wunsch
Zurückzuzahlen. Man nannte den letzteren „Pfandbrief", weil er, auf
den Inhaber lautend, das Pfand für das geliehene Geld darstellte.
Auf die Pfandbriefe gaben Privatleute, Verwaltungen von Kirchenkassen,
Stiftungen u. s. w. gern Geld. Die Nachfrage nach ihnen war bald so