3. Das Zeitalter der salischen Kaiser.
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Vasall hatte dem Lehnsherrn Abgaben zu entrichten und Kriegsdienste
zu leisten. Nach dem Tode des Vasallen fiel das Lehen an den Lehns¬
herrn zurück, der es in der Regel an den Sohn des verstorbenen Vasallen
wieder verlieh.
Die niedern Rcichslehen werden erblich. Im Laufe der Zeit waren
die Herzogtümer als erbliche Lehen angesehen worden. Die Herzoge
fühlten sich dadurch dem Kaiser gegenüber in einer gewissen Unabhängig¬
keit. Wie einst Otto I. die Bischöfe zu weltlichen Landesfürsten ihrer
Sprengel erhoben hatte, um im Falle der Not in ihnen eine treue Ge¬
folgschaft gegen die Herzoge zu haben, fo erklärte Kaiser Konrad II. die
niedern Reichslehen als erblich in der Familie der Belehnten. Diese
waren dem Kaiser dafür um so treuer ergeben. Freilich behielt der Kaiser
das Recht, unbotmäßigen Vasallen das Lehen zu nehmen.
Die Belehnung geschah bei den Herzogtümern und großern Lehen
durch Überreichung einer Fahne, daher der Name Fahnenlehen.
Familienstrcitigkcitcn. Die burguudische Erbschaft brachte Konrad in
kriegerische Verwicklungen mit seinem Stiefsohn Ernst. Diese Streitig¬
keiten, in denen die deutsche Treue eine hervorragende Rolle spielt, hat
llhland in seinem Drama Ernst, Herzog von Schwaben, an der
Hand geschichtlicher Quellen dargestellt.
Der kinderlose König Rudolf III. von Burgund hatte den Sohn
feiner ältesten Schwester, Kaiser Heinrich II., zum Erben seines Reiches
eingesetzt. Indessen starb Heinrich II. vor Rudols. Rudolf erklärte nun auf
Drängen der Vasallen, er habe Heinrich II. als dem Sohne seiner
Schwester, nicht aber als Deutschem Kaiser die Erbfolge zugesichert.
Konrad der II. ließ diese Erklärung nicht gelten. Er behauptete, daß der
Deutsche Kaiser oberster Lehnsherr über Burgund sei, besetzte die
burguudische Festung Basel und zwang Rudols III., die Erbfolge auf
des Kaisers Sohn Heinrich zu übertragen. Deswegen empörte sich
außer andern Verwandten Herzog Ernst II. von Schwaben, der als
Enkel einer jüngern Schwester Rudolfs Ansprüche auf Burgund erhob.
Dieser Herzog Ernst II. von Schwaben ist Sohn der Kaiserin Gisela,
Konrads II. Gemahlin, die vorher mit Herzog Ernst I. von Schwaben
vermählt gewesen war.
Die Empörung Ernsts II. gegen seinen kaiserlichen Stiefvater schlug
fehl. Nach Ulm zur Verantwortung geladen, erschien er mit seinen Dienst¬
mannen. Als er diese hier zur Hilfe aufrief, erklärten sie: „Wir haben
Euch Treue geschworen gegen jedermann, nur nicht gegen den Kaiser.
Wollt Ihr uns gegen den Kaiser führen, so sind wir entschlossen, Euch
zu verlassen." In dieser Antwort bekundet sich die Dankbarkeit
der kleinern Lehnsträger gegen den Kaiser, der diese Lehen
als erblich erklärt hatte. Ernst wurde als Gefangener nach Schloß
Giebichenstein bei Halle abgeführt. Nach einem Jahre begnadigte ihn