sei, die griechischen Staaten insgesammt zu schwächen, als
eine Partei gegen die andere zu unterstützen. Conon sank
jetzt mit einem Male in der Gunst der Perser und wurde
sogar gefangen genommen. Evagoras von Cypern suchte durch
engen Anschluss an Athen seine bedrohte Selbständigkeit zu
behaupten. Indess die Perser wussten die Athener, welche
schon längst des erfolglosen Seekrieges müde waren, durch
die Aussicht auf günstige Friedensbedingungen von dem Bunde
mit Evagoras zu trennen. Sparta und Athen einigten sich
daher mit den Persern zu dem schmachvollen antalcidischen
Frieden unter folgenden Bedingungen: 1. Die hellenischen Städte
in Asien und die Insel Cypern werden dem persischen Könige
zugesprochen. 2. Die übrigen hellenischen Städte, grosse wie
kleine, sollen selbständig {amövofxoi) sein; nur Lemnos, Imbros
und Scyros sollen, wie vor Zeiten, den Athenern gehören.
3. Die Staaten, welche diesen Frieden nicht annehmen, wird
der persische König im Verein mit denen, welche ihn an¬
nehmen, bekriegen, 387.
So weit war also Hellas gesunken, dass es die jonischen
Städte, um derentwillen man ehemals der persischen Macht
kühn getrotzt hatte, jetzt freiwillig den Persern preisgab.
Sparta behielt Lacedämon und Messenien, Athen Attica und
die für die Fahrt nach dem Hellespont wichtigen Inseln Lemnos,
Imbros und Scyros. Theben musste auf die beanspruchte Hoheit
über die boeotischen Städte verzichten. Persien war jetzt als
die herrschende Grossmacht anerkannt, und der Grosskönig
bestimmte über die Selbständigkeit hellenischer Staaten. Nur
Sparta hatte durch diesen Frieden einen Vortheil erkauft, indem
es unter dem Namen der Autonomie aller Städte in Wirklich¬
keit die frühere starre Oligarchenherrschaft in den griechischen
Städten wieder aufrichten konnte. Wie die Spartaner die
Selbständigkeit der Staaten auffassten, zeigte sich bald, als
ihr König (Agesipolis) die arcadische Stadt Mantinea, welche
Miene gemacht hatte, mit Corinth und Argos vereint eine
selbständige Stellung im Peloponnes zu behaupten, einnahm
und die Einwohner zwang, sich in vier getrennten Gemeinden
.anzusiedeln.