Full text: Alte Geschichte (Erster Theil)

IV. Rölii. Gesch. bis zur Gründung des KaiserthumS. 191 
men ließ, statt in Sullas Weise seinen Lieblingen, zeigte aber doch 
durch die Annahme der Dictatur auf Lebenszeit, daß nur eine Monar¬ 
chie von ihm den Römern für zuträglich erachtet wurde. Nach Zer¬ 
sprengung der letzten Armee seiner Gegner bei Mnnda in Spanien, 
45, wobei Gn. Pompejns umkam, Sextus aber sich rettete, schiensein 
Streben nach Erlangung des Königstitels offen hervorzutreten, als in 
den sibyllinischen Büchern der Ausspruch gefunden wurde, nur ein Kö¬ 
nig könne die Parther besiegen. Deshalb sollte Cäsar, der diesen Krieg 
beabsichtigte, für die Provinzen den Königstitel annehmen, für Rom 
aber fortfahren, Dictator zu bleiben. Jetzt bildete sich gegen ihn eine 
Verschwörung, an deren Spitze G. Ca ssins und der von Cäsar beson¬ 
ders begünstigte M. Brutus standen; Cäsar wurde den 15. März 44 
ermordet. 
Das Genie Cäsars allein hätte es vermocht, den nothwendigen 
Uebergang des Freistaates Rom, der, nachdem er sich über den ganzen 
bekannten Erdkreis ausgedehnt hatte, unmöglich geworden war, in eine 
gesetzlich geordnete Monarchie am leichtesten zu bewirken. Auch August 
war dieser Ausgabe nicht gewachsen, so trat gleich nach ihm ein harter 
Militairdespotismus ein, den erst Diocletian und Konstantin durch 
eine straffe Beamtenhierarchie stürzten. 
Cäsar übernahm durch den Titel Imperator die höchste Gewalt 
in Kriegs-, Verwaltungs- und Richtersachen, die Finanzen beaufsichtigte 
er durch seine Diener, das Heer durch seine Adjudanteu, die alten re¬ 
publikanischen Staatsämter verwandelte er wieder in Gemeindeämter der 
Stadt Rom, er besaß das Recht, seinen Nachfolger zu ernennen. Das 
Recht, neue patricifche Geschlechter zu ernennen, wurde durch Volksbe¬ 
schluß von den Curien auf den Imperator übertragen und so der neue 
Adel des Patriciats im Gegensatze zu der republicanifchen Nobilität ge¬ 
gründet. Die Gesetzgebung blieb den Tribus, aber Verordnungen des 
Imperators waren für die ganze Zeit feiner Regierung gültig. Der 
Senat wurde als kaiserlicher Staatsrath aus 900 gebracht und die Zahl 
der Quästoren, d. h. der jährlich in den Senat neu eintretenden Mit¬ 
glieder, von 20 auf 40 erhöht. Die Wahlcollegien aber wurden durch 
Gesetz verpflichtet, die ersten zwanzig vom Imperator mit Empfehlungs¬ 
briefen versehenen Bewerber um die Quästur zu wählen, überdies stand 
es diesem frei, den Sitz im Senat ausnahmsweise auch andern Per¬ 
sonen zu verleihen. Die Consnln wurden häufig veranlaßt, vor Ende 
des Jahres abzudanken und nachgemahlten Consnln (consules suffecti) 
Platz zu machen, von der Zahl der jährlich auf 16 erhöhten Prätoren 
wurde dem Imperator auch die Ernennung der Hälfte derselben über-
	        
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