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3. Fürsorge für das Heer. Das Hauptbestreben des Königs war, eine
große, schlagfertige Armee zu haben; denn er erkannte, daß er den Feinden
des Königreichs dadurch am meisten Achtung einflößen konnte. Deshalb ver¬
größerte er das Heer allmählich auf 83000 Mann. Die Soldaten wurden im
In- und Auslande geworben; doch setzte der König bereits fest, daß alle Ein¬
wohner des Landes zum Militärdienste verpflichtet sein sollten. Nur die Söhne
der Adeligen und die ältesten Söhne der Hos- und Fabrikbesitzer waren frei.
Alle dienstfähigen Mannschaften wurden in eine Liste eingetragen, und die¬
jenigen, die noch nicht zu den Fahnen einberufen waren, mußten als Abzeichen
eine rote Halsbinde tragen. So legte der König bereits den Keim zur all¬
gemeinen Wehrpflicht, und mit Recht bezeichnete ihn Kaiser Wilhelm I. als den
eigentlichen Schöpfer der preußischen Armee.
Eine besondere Vorliebe zeigte er für die „langen Kerle". V on diesen bildete er sich
in Potsdam ein Leibregiment, das aus 2500 solcher Riesen bestand. Im ersten Gliede
maß keiner unter 1,87 m, und der eine Flügelmann hatte sogar 2,57 m. Mit List und
Gewalt ließ er diese Riesen aus allen Ländern durch seine Werber zusammenholen. Aber
er bezahlte sie gut, nannte sie seine „lieben, blauen Kinder" und sorgte väterlich für sie.
Dieses Leibregiment diente zugleich als Musterregiment. Alle Neuerungen im Heere
wurden hier erst versucht, ehe sie bei den übrigen Regimentern eingeführt wurden. Der
Exerziermeister des Königs war der „alte Dessauer"; dieser hat den eisernen Ladestoü
eingeführt, zuerst den Gleichschritt geübt und es dahin gebracht, daß sämtliche Übungen
gemeinschaftlich ausgeführt wurden, so daß in der ganzen Reihe nur ein Griff gesehen,
nur ein Schuß gehört wurde. Um solche Pünktlichkeit zu erreichen, war freilich mancher
harte Schlag mit dem Korporalstock nötig.
4. Innere Verwaltung und geordnete Finanzwirtschaft. Ganz besonders
lag dem Könige auch die innere Verwaltung des Landes und eine geordnete
Finanzwirtschaft am Herzen. „Ich bin der Finanzminister und Feldmarschall
des Königs von Preußen, das wird ihn aufrecht halten," sagte er einmal. Bis
dahin waren die obersten Staatsbehörden noch getrennt und gerieten oft in Streit
miteinander. Um das zu vermeiden, vereinigte der König alle diese Behörden
zu einer einzigen Oberbehörde, der die Verwaltung der Staatsgelder und Do¬
mänen sowie die Erhaltung des Heeres oblag. Diese Behörde führte den Namen
General-Direktorium. Unter ihr standen in jeder Provinz eine Kriegs- und
Domänenkammer. Zur Prüfung der Einnahmen und Ausgaben wurde die
Oberrechnungskammer geschaffen. — Um die Staatseinnahmen zu ver¬
mehren, belegte der König den Adel, der bis dahin steuerfrei gewesen war, mit
Abgaben. Jedes Rittergut mußte jährlich 40 Taler zahlen. Die Domänen, die
bis dahin in Erbpacht standen, ließ er einziehen und immer nur auf sechs Jahre
verpachten. Dadurch erzielte er höheren Pachtzins. Seine Eigengüter vereinigte
er hochherzig mit den Staatsgütern. Die Pächter ließ er genau beaufsichtigen,
„ob in die Kuhställe fleißig Stroh eingestreut und der Mist zu gehöriger Zeit
aufs Feld gefahren würde". Zur Erhaltung des Heeres schuf er eine besondere
Rekrutenkasse. In diese mußte jeder, der ein neues Amt oder einen neuen
Titel empfangen hatte, eine bestimmte Summe zahlen.
5. Tabakskollegium. Seine einzige Erholung suchte und fand der König im
Tabakskollegium. Er versammelte nämlich fast jeden Abend von 5—7 Uhr eine
Anzahl Generale und Minister um sich und unterhielt sich zwanglos und heiter
mit ihnen. Oft benutzten diese und auch fremde Gesandten die gute Laune des