— 54 —
I. Deutschland.
1. Preußen erhielt die größere, aber dünner bevölkerte Hälfte des
Königreichs Sachsen, dessen Herrscher sür seine Anhänglichkeit an Napoleon
bestraft wurde; ferner erhielt es die Provinz Posen und die Städte
Danzig und Thorn. Als Entschädigung für die andern ehemals pol¬
nischen Lande überließ man Preußen einige Gebiete in Rheinland und
in Westfalen: Köln, Trier, Aachen, Jülich, Berg, Dortmund u. f. w.;
außerdem erhielt es den Rest von Schwedisch-Pommern nebst der Insel
Rügen. Die früheren Landesteile westlich der Elbe kamen ebenfalls wieder
an Preußen, doch behielt Bayern Ansbach und Bayreuth, und Hannover
erhielt Ostfriesland, Singen, Hildesheim, Goslar und wurde Königreich.
Preußen zerfiel fortan in einen größeren östlichen und einen kleineren
westlichen Teil: insgesamt umfaßte es 280 000 Q km.
2. Österreich bekam Mailand, Venedig und Jllyrien, ferner Tirol
und Salzburg, von dem Großherzogtum Warschau Galizien. Bayern
wurde für die Herausgabe von Tirol und Salzburg durch die Rheinpfalz,
Würzburg und Aschaffenburg entschädigt.
Z. Der Deutsche Bund. Eine feste Einigung des deutschen Volkes
wurde nicht erreicht, auch das alte Reich nicht wieder hergestellt. Dagegen
traten die deutschen Staaten zu einem Staatenbunde zusammen. Dieser
Deutsche Bund bestand aus einigen 30 Fürsten und 4 freien Städten (Ham¬
burg, Bremen, Lübeck, Frankfurt a. M.). Alle andern früheren Reichs¬
gebiete wurden mebiatifiert d. H. verloren ihre Souverainetät. Auch der
König der Niederlande war für Luxemburg, der König von Dänemark für
Holstein und Lauenburg, der König von England für Hannover Mitglied
des Bundes. In Frankfurt a. M. sollte ein ständiger Bundestag, be¬
stehend aus den Gesandten sämtlicher Staaten, tagen. Österreich führte
den Vorsitz. Die lausenden Geschäfte besorgte ein Ausschuß von 17
Stimmen, bei wichtigeren Angelegenheiten versammelten sich die Vertreter
der einzelnen Staaten vollzählig mit allen 70 Stimmen. Die größeren
Staaten hatten hierbei mehrere, die kleineren nur eine Stimme. Zweck
des Bundes war der Schutz des gesamten Vaterlandes und der einzelnen
Bundesglieder. Alle Staaten waren selbständig und unabhängig. Das
Bundesheer sollte 10 Armeecorps betragen, wovon Österreich und Preußen
je 3 zu stellen hatten. Mehrere Bundessestungen wurden bestimmt. Weder
Österreich noch Preußen gehörten mit ihrem ganzen Staatsgebiete dem
Bunde an, sondern beide nur mit den einst zum Reiche gehörenden
Ländern (von Preußen gehörten die Provinzen Ost- und Westpreußen