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C. Römische Geschichte. Vierte Periode.
sich dem Octavian unterwarf; er blieb im Besitze seines Amtes
als Pontifex maximus und starb ohne Achtung in Rom 13 v. Cbr.
b) Entscheidungskampf zwischen Octavian und An¬
tonius (36 — 31). Unterdessen verlor Antonius bei Kleopatra in
Ägypten, wo er sich in Ausschweifungen und Schwelgerei ver¬
zehrte, alle Energie. Seine schmachvolle Behandlung der Octavia,
die er zuletzt förmlich verstiefs, sein eigenmächtiges Schalten mit
den Ländern und Schätzen des Orients führten schliefslich dazu,
dafs der Senat auf Betreiben des Octavian der Kleopatra d. li. im
Grunde dem Antonius den Krieg erklärte. Bei Actium (Eingang
zum ambrakischen Meerbusen) wurde am 2. Septbr. 31 die Ent¬
scheidungschlacht geschlagen. Kleopatra floh, bevor die Schlacht
entschieden war; Antonius eilte ihr nach. Nun ergab sich die
Flotte und nach 7 Tagen auch das Landheer dem Sieger. Als
Octavian über Griechenland und Asien nach Ägypten (30) kam,
tötete sich Antonius selber, bald darauf that das gleiche Kleopatra,
nachdem ein Versuch Octavian zu fesseln mifslungen war. Ägypten
wurde römische Provinz. Nun kehrte der Imperator nach Rom
zurück. Die römische Welt gehorchte hinfort dem Willen eines
Einzigen.
Vierte Periode. Von 31 v. Clir. bis 284 n. Chr.
Das Kaisertum in der Form des Principats.
I. Von Augustus bis zur Erhebung Vespasians (31 v. Clir.
bis 69 n. Chr.).
1. Augustus (3.1 bezw. 27 v. Chr. bis 14 n. Chr.).
a) Begründung des Principats. Der Übergang von der
republikanischen Verfassung zum Kaisertum ist kein einzelner oder
plötzlicher Akt, sondern eine allmählich vollzogene Weiterbildung
der ersteren. Im Januar 27 gab Octavian seine unumschränkte
Macht an Senat und Volk zurück und erhielt den Titel Augustus
d. h. der Erlauchte, Geheiligte, der dem Herrscher die Weihe der
Religion beilegte und ihn mit einem göttlichen Nimbus umkleidete
(divus nach seinem Tode), und liefs sich nun die bisher usurpierte
Gewalt verfassungmäfsig übertragen. Der Kaiser oder, wie der
meistens übliche Titel lautet, der Princeps (sc. civium, nicht