Full text: Vom Dreißigjährigen Krieg bis zur Gegenwart (Teil 5)

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gelegt. Anders geartet als der grausame Melae, brachten ver¬ 
schiedene französische Offiziere nur mit tiefem Widerwillen die 
mordbrennerischen Befehle des gebietenden Kriegsministers Louvois 
zur Ausführung. So kam es, daß zwar in allen Teilen der 
Stadt Feuer angelegt wurde, aber man drückte ein Auge zu, wenn 
es von den Bürgern schnell wieder gelöscht wurde; ja manche 
wohlgesinnte französische Offiziere gaben den Bürgern den Rat, 
nasses Stroh in den Häusern anzuzünden, so daß die heran¬ 
kommenden Brandleger meinten, hier sei das Werk schon gethan. 
Nach einigen Stunden wilder Zerstörnngsarbeit verließen die 
französischen Truppen die Stadt; die Zahl der völlig zerstörten 
Häuser belief sich, ueben vielen nur beschädigten, ans einige dreißig. 
Als Louvois dies erfuhr, sprach er seine große Unzufriedenheit 
aus über die mangelhafte Ausführung seiner Befehle 
Um so gründlicher wurde in den nächsten Tagen in der 
weiten fruchtbaren Rheinebene gehaust. Schloß und Dorf 
Schwetzingen gingen in Flammen auf, eine lange Reihe noch un- 
Versehrter Dörfer teilte das gleiche Schicksal. Das blühende Land 
zwischen Heidelberg, Mannheim und der Bergstraße war thatsächlich 
in eine Wüste verwandelt worden. 
Doch das war nur der Anfang jener unseligen Thaten. Zu¬ 
nächst kam Mannheim an die Reihe. Mit grauenvoller Buchstäb¬ 
lichkeit wurden hier die Anweisungen Louvois zur Aussühruug 
gebracht; die blühende, wohlhabende Stadt wurde in einen unbe¬ 
wohnbaren Trümmerhaufen verwandelt. Die Bürgerschaft zer¬ 
streute sich in die Nachbarstädte, viele flüchteten bis Magdeburg, 
wo sie gute Aufnahme fanden. Dasselbe Schicksal wie Mann¬ 
heim traf die schönen Städte Offenburg, Kreuznach, Ladenburg, 
Oppenheim, Gernsheim, Wochenheim, Breiten, Bruchsal, Alzey, 
Rochsheim, Pforzheim, Baden, Rastadt, Kuppenheim, Stoll- 
hosen und unzählige kleinere Orte und Dörfer, die alle dem Erd¬ 
boden gleich gemacht, und deren Einwohner, nachdem die Soldaten 
Staude u. Göpfert, Leftbuch V. 2
	        
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