154
witzigen Reden machten ihn bald populär. Am 29. November 1823
vermählte er sich mit der Prinzessin Elisabeth Luise von Bayern,
einer durch Bildung, echte Frömmigkeit und Herzensgute ausgezeichneten
Fürstin.
2. In voller Manneskrast trat Friedrich Wilhelm IV. die Re¬
gierung an. Als ihm die Abgeordneten seines Volkes zu Königsberg und
Berlin huldigten, sprach er die denkwürdigen Worte: „Ich gelobe, ein
gerechter Richter, ein treuer, sorgfältiger, barmherziger Fürst, ein christ¬
licher König zu sein; ich gelobe, mein Regiment in der Furcht Gottes
und in der Liebe der Menschen zu führen, ich will vor allem dahin
trachten, dem Vaterlande die Stelle zu sichern, auf welche es die göttliche
Vorsehung durch eine Geschichte ohne Beispiel erhoben hat, auf welcher
Preußen zum Schilde geworden ist für die Sicherheit und für die Rechte
Deutschlands. In allen Stücken will ich so regieren, daß man in mir den
echten Sohn des unvergeßlichen Vaters, der unvergeßlichen Mutter erkennen
soll." Seinen Regierungsantritt bezeichnete er durch eiue edle Handlung
der Gerechtigkeit und Milde, er erließ eine weitgehende „Amnestie" für
die politischen Verbrecher der letzten Zeit. Unverkennbar trat bei dem
Könige von vornherein eine eifrige Wahrnehmung nicht allein der preußi¬
schen, sondern auch der deutschen Interessen hervor; gleich anfangs
erklärte er, „er habe den festen Willen, dem deutschen Bunde neues Leben
einzuhauchen". Als er 1842 den Grundstein zum Kölner Dombau
legte, als er im Geiste schon „durch Gottes Gnade die Thore einer neuen,
großen, guten Zeit" sah, da gab er diesem Gedanken mit einer Be¬
geisterung Ausdruck, die im weiten deutschen Vaterlande kräftigen Wieder¬
hall fand. Aber bei allen seinen Unternehmungen, die Einheit Deutschlands
zu fördern, trat ihm Oesterreich hemmend in den Weg.
3. Für die besondere Natur seines Staates hielt er das absolute
Königthum als die allein mögliche und allein förderliche Regierungsform
aufrecht, doch milderte er den Absolutismus durch eine freisinnige Ein¬
richtung der Censur (1842) und durch langsame Weiterbildung des Instituts
der Provinzialstände, deren „vereinigten Ausschuß" er 1842 nach
Berlin berief. In geistlichen Dingen begünstigte er die strenge Kirchlichkeit,
und nichts lag ihm mehr am Herzen, als in Staat und Schule christlichen
Glauben zu wecken und zu beleben. Dennoch konnte er nicht hindern,
daß sich neue Sekten bildeten: in der evangelischen Kirche 1842 die ein
gehaltloses Vernunft-Christenthum aufstellenden „Lichtfreunde" und die
„freien Gemeinden"; in der katholischen Kirche (hervorgerufen 1844 durch
die vom Bischof Arnoldi zu Trier veranstaltete Ausstellung des heiligen
Rocks) die „Deutschkatholiken", die einen freisinnigen, aufgeklärten Glauben
einzuführen suchten. Aufgeregt durch die Presse, hatte ein großer Theil
der preußischen Bevölkerung wiederholt eine verfassungsmäßige Mitwirkung
an der Leitung des Staates gewünscht. Diesem Wunsche nachzukommen,
erschien am 3. Februar 1847 eine königliche Bekanntmachung, durch
welche aus sämmtlichen Provinzialständen der Monarchie ein ver¬
einigter Landtag gebildet wurde. Der König gewährte dieser allge¬
meinen Landesvertretung das wichtige Recht, bei der Einführung neuer
Steuern die Zustimmung zu geben oder zu verweigern und zugleich