Full text: Preußens Geschichte in Wort und Bild

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der verwilderte Adel und die raubgierigen Nachbarn wurden in Schranken 
gehalten. Das „Landbuch der Mark", ein Verzeichnis aller Ortschaften 
des Landes, der in denselben wohnenden Besitzer nebst ihren nutzbaren 
Grundstücken u. s. w. legt noch Heute von der sorgfältigen Regierungsweise 
Karl's Zeugnis ab. Der Handel fing wieder an aufzublühen, seit der 
Kaiser Tangermünde, wo er oft und gern verweilte und eine schöne 
Hofburg errichtete, zum Hauptstapelplatz des Elb- und Nordseehandels 
gemacht hatte. Leider aber starb er schon 1378, und mit ihm sanken 
die Hoffnungen der Brandenburger auf bessere Zeiten in's Grab. Noch 
kurz vor seinem Tode hatte der Kaiser seine Erbländer unter seine Sohne 
derart getheilt, daß der jüngste derselben, der achtjährige Johann bei 
seiner Mündigkeitserklärung die Neumark, sowie einzelne Gebiete in der 
Ober- und Niederlausitz erhalten sollte, der zweite Sohn Sigismund 
die ganze übrige Mark bekam und der älteste, Wenzel, Böhmen, Schlesien 
und die übrige Lausitz empfing. 
b. Sigismund 1378— 1397 und 1411 — 1415, obgleich beim Tode 
seines Vaters erst 10 Jahr alt, trat doch die Regierung selbst an. Er 
war ein geistreicher, ritterlicher Fürst, so daß ihm von vornherein eine 
gewisse Zuneigung des Volkes nicht fehlen konnte; aber er verscherzte 
dieselbe durch sein leichtsinniges, verschwenderisches Leben und durch die 
Vernachlässigung des brandenburgischen Landes. Meistens lebte er am 
Hose des Königs von Ungarn, dem er auch, durch Vermählung mit dessen 
Tochter, 1387 als König nachfolgte. Die Mark ließ er durch sorglose 
Statthalter (Hauptleute) verwalten und besuchte sie nur, um den 
Ständen Geld abzudringen und einzelne Besitzungen zu verpfänden. Zu¬ 
letzt verpfändete er auch gegen einen bedeutenden Geldvorschuß die Mark 
an seinen Vetter Jobst von Mähren mit der Bedingung, daß Sigismund 
dieselbe innerhalb der nächsten fünf Jahre wieder einlösen könne. Geschähe 
dies nicht, so sollte die Mark Eigenthum des Pfandbesitzers werden, auch 
sollte die Kurwürde und das Erzkämmereramt von dem Lande nicht 
getrennt werden. Aber Sigismund ließ es nicht bei der Verpfändung 
bewenden; nach dem Tode feines jüngeren Bruders Johann (1396) 
verkaufte er (1402) die Neumark für 140,000 Goldgulden an den 
deutschen Ritterorden. Weil er nie in der Lage war, die Mark Branden¬ 
burg wieder einzulösen, so war dieselbe schon seit 1393 Jobst verfallen, 
dem es endlich im Jahre 1397 gelang, feierlichst zu Prag mit der Mark 
und zugleich mit der Kurwürde und dem Erzkämmereramte belehnt 
zu werdeu. 
c. Jobst von Mähren 1397—1411 schickte aber auch wieder Statt¬ 
halter uach der Mark, die nur möglichst viel Geld herbeizuschaffen hatten, 
im Uebrigen aber thun konnten, was ihnen beliebte. Da verfielen die 
Schöpfungen Karl's IV., der Wohlstand und die Bildung der Einwohner 
schwand, und die ländergierigen Nachbarn, die Pommern, die Mecklen¬ 
burger und der Erzbischof von Magdeburg, benutzten eine solche Zeit, 
um Gebietstheile abzulösen. Im Innern des Landes trieben die trotzigen 
Raubritter ihr höchst unritterliches Gewerbe der Wegelagerei in zuneh¬ 
mender Zahl und Unverschämtheit, so daß die Straßen des Landes immer 
unsicherer wurden. Am ärgsten unter den Raubrittern hausten die
	        
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