Full text: Vaterländische Geschichte

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27. Eine Festschule der Meistersinger. 
die sagenhafte Überlieferung ohne sich um geschichtliche Widersprüche zn kümmern 
weiter berichtete. 
„Es waren teils Gelehrte teils Ritter und Bürger. Einer war ein 
Glasbrenner, einer ein Schmied, einer ein Musikant, einer ein Fischer, einer 
ein Leiler; aber von diesen ist nichts weiter zu erzählen, desto mehr aber von 
dem Ritter Wolfram von Eschenbach, von Nikolaus Klingsor, der freien Künste 
Magister, von Walter von der Vogelweide, von Heinrich von Ofterdingen 
aus Eisenach und von Heinrich Franenlob aus Meißen, der heiligen Schrift 
Doktor zu Mainz. Dieser erhob mit unsterblichen Gesängen der Frauen Schön¬ 
heit und Sittigkeit und zum Dank trugen ihn dieselben in Mainz zu Grabe, 
denn nicht dem Lebenden allein sondern auch dem Toten sollte ihre Tugend 
offenbar werden. Im Dom zeigt man noch seinen Leichenstein, den die Frauen 
mit Lränen uud Wein benetzten. Von ihm leiten wir unsere Kunst her; denn 
er stiftete einen Verein von Dichtern und Freunden des Singens, 'unter¬ 
richtete «Lchüler und die Schüler wurden wieder Meister und so bis auf den 
heutigen Tag." 
„Set, so ist es," fuhr wohl ein anderer fort; „wir sind Bürger und 
Handwerker und treiben nebenbei die Kunst; zu Siugergesellschafteu vereinigt 
haben wir unsere Regeln und richten uns nach den Vorschriften unserer löb¬ 
lichen Zunft. Wer die Kunst erlernen will, der geht zu einem Meister, der 
wenigstens einmal in der Singschule den Preis gewann, und dieser unterweist 
ihn unentgeltlich. Er lehrt, was es heißt zur Ehre der Religion singen, und 
weiht ihn ein in die Geheimnisse der Tabulatur, wie wir die Gesetze unserer 
Lingkuust nennen. Hat er sich wohlgehalten, die Lehrsätze und eine ziem- 
liche Anzahl von Tönen, insonderheit die vier gekrönten, begriffen, so wird er 
auf der Zech oder in dem Wirtshaus, wo die gewöhnlichen Zusammenkünfte 
geschehen, gemeinlich am St. Thomastage, der Gesellschaft durch den Lehr¬ 
meister vorgestellt mit der Bitte ihn aufzunehmen. Darauf stellen die „Merker" 
eine Prüfung mit ihm an und erforschen, ob er ehelicher Geburt, stillen und 
ehrbaren Wandels sei und die Singschule stets besucht habe; sie machen eine 
Probe mit ihm, ob er die Kunst genugsam gelernt und wisse, was es mit den 
Reimen nach Zahl, Maß und Bindung für eine Beschaffenheit habe, ob er 
mit der gehörigen Zahl von Tönen bekannt sei und im Notfälle ein Lied 
„merken" sönne. Man gibt ihm dabei im Singen sieben Silben vor; wenn 
er darüber vergingt, kann er nicht ausgenommen werden, gelingt ihm aber die 
Probe, so wird sein Wunsch gewährt. Feierlich gelobt er der Kunst stets 
treu zu sein, die Ehre der Gesellschaft wahrzunehmen, sich stets friedlich zu 
betragen und kein Meisterlied durch Absingen auf der Gaffe zu entweihen. 
Dann zahlt er das Einschreibegeld und gibt zwei Maß Wein zum besten. Hat 
er sich eine Zeitlang auf den Schulen zur Zufriedenheit der Meister hören 
lassen und auch sonst untadelhaft verhalten, kann er um die Freiung auf den 
Ätuhl anhalten, dal; er auf offener Singschule freigesprochen und für einen
	        
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