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zuarbeiten. Durch den treuen Fleiß des Geheimrats Svarez konnte
ihm der entsprechende Entwurf schon 1784 vorgelegt werden. Aber
erst nach einem Jahrzehnt wurde es unter dem Titel: „Allgemeines
preußisches Landrecht" veröffentlicht. Mit dem 1. Januar 1900
tritt das „bürgerliche Gesetzbuch" an seine Stelle.
Hebung der Bildung. Das Schulwesen. Die Kirche. Zur Hebmig
der Bildung und Regelung des Schulzwanges erließ der König
gleich nach dem letzten Friedensschluß ein „Geueral-Landschul-
reglement". Es erweitert die Schulpflicht auf acht Jahre. Die
Kinder sollen „nicht nur das Nötigste vom Christentum gefasset
haben und fertig lesen und schreiben, sondern auch von dem Red'
und Antwort geben können, was ihnen nach den verordneten
Büchern beigebracht werden soll". Unwürdige und untaugliche
Lehrer sind zu beseitigen, jeder hat eine Prüfung und Probe ab¬
zulegen. — In jener Zeit begann man, den Wert der Volksschulen
zu erkennen. Der Jugendbildung waudte man seine besondere
Aufmerksamkeit zu. Die Hebung der Landschulen ließ sich Eberhard
von Rochow, ein- brandenbnrgischer Edelmann, angelegen sein. Er
selbst nahm am Unterrichte in Reckahn teil und schrieb das erste
Lesebuch, „Kinderfreund" genannt. Seine Einrichtungen wurden
vielfach nachgeahmt. Leider fehlten dem Könige die Mittel zur
besseren Gestaltung des Schulwesens. In Westpreußen ließ er jedoch
auch gegen 200 Schulen neu einrichten. In Berlin wurde 1747
die erste Realschule gegründet und mit ihr die erste preußische
Lehrerbildungsanstalt verbunden.
Auch in den kirchlichen Verhältnissen galt der Grundsatz
der Gleichberechtigung aller. Friedrich II. sagte: „Die Religionen
müssen alle geduldet werden, und muß die Regierung nur das
Auge darauf haben, daß keine der anderen Abbruch thut. In
meinem Staate kaun jeder nach seiner Fagott selig werden".
Alle Konfessionen waren daher des königlichen Schutzes sicher.
Während anderswo die Staatsbürger um ihres Glaubens willen
immer noch verfolgt oder in ihren Rechten beschränkt wurden,
herrschte in Preußen Religionsfreiheit. Von Friedrichs Ehr¬
furcht vor Gott und von seinem religiösen Empfinden zeugt die
Abänderung der Fürbitte im Kirchengebet; sie erhielt folgenden
Wortlaut: „Laß dir, o Gott, empfohlen sein Deinen Knecht, unseren
König". Dem höchsten Wesen gegenüber wollte er nicht „Majestät"
genannt werden.