Full text: Vaterländische Geschichte

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zuarbeiten. Durch den treuen Fleiß des Geheimrats Svarez konnte 
ihm der entsprechende Entwurf schon 1784 vorgelegt werden. Aber 
erst nach einem Jahrzehnt wurde es unter dem Titel: „Allgemeines 
preußisches Landrecht" veröffentlicht. Mit dem 1. Januar 1900 
tritt das „bürgerliche Gesetzbuch" an seine Stelle. 
Hebung der Bildung. Das Schulwesen. Die Kirche. Zur Hebmig 
der Bildung und Regelung des Schulzwanges erließ der König 
gleich nach dem letzten Friedensschluß ein „Geueral-Landschul- 
reglement". Es erweitert die Schulpflicht auf acht Jahre. Die 
Kinder sollen „nicht nur das Nötigste vom Christentum gefasset 
haben und fertig lesen und schreiben, sondern auch von dem Red' 
und Antwort geben können, was ihnen nach den verordneten 
Büchern beigebracht werden soll". Unwürdige und untaugliche 
Lehrer sind zu beseitigen, jeder hat eine Prüfung und Probe ab¬ 
zulegen. — In jener Zeit begann man, den Wert der Volksschulen 
zu erkennen. Der Jugendbildung waudte man seine besondere 
Aufmerksamkeit zu. Die Hebung der Landschulen ließ sich Eberhard 
von Rochow, ein- brandenbnrgischer Edelmann, angelegen sein. Er 
selbst nahm am Unterrichte in Reckahn teil und schrieb das erste 
Lesebuch, „Kinderfreund" genannt. Seine Einrichtungen wurden 
vielfach nachgeahmt. Leider fehlten dem Könige die Mittel zur 
besseren Gestaltung des Schulwesens. In Westpreußen ließ er jedoch 
auch gegen 200 Schulen neu einrichten. In Berlin wurde 1747 
die erste Realschule gegründet und mit ihr die erste preußische 
Lehrerbildungsanstalt verbunden. 
Auch in den kirchlichen Verhältnissen galt der Grundsatz 
der Gleichberechtigung aller. Friedrich II. sagte: „Die Religionen 
müssen alle geduldet werden, und muß die Regierung nur das 
Auge darauf haben, daß keine der anderen Abbruch thut. In 
meinem Staate kaun jeder nach seiner Fagott selig werden". 
Alle Konfessionen waren daher des königlichen Schutzes sicher. 
Während anderswo die Staatsbürger um ihres Glaubens willen 
immer noch verfolgt oder in ihren Rechten beschränkt wurden, 
herrschte in Preußen Religionsfreiheit. Von Friedrichs Ehr¬ 
furcht vor Gott und von seinem religiösen Empfinden zeugt die 
Abänderung der Fürbitte im Kirchengebet; sie erhielt folgenden 
Wortlaut: „Laß dir, o Gott, empfohlen sein Deinen Knecht, unseren 
König". Dem höchsten Wesen gegenüber wollte er nicht „Majestät" 
genannt werden.
	        
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