mährend der Nacht zu verhüten, sperrte man die Straßen voneinander durch Ketten und
Schläge ab. Da jeder Bürger das Recht hatte, Waffeu zu tragen, so nahmen die Schläge¬
reien oft ein blutiges Ende.
4. Gilden und Innungen. Im Mittelalter hatte das Handwerk „goldenen
Boden". Um sich gegenseitig Schutz und Hilfe zu leisten, traten schon im 13. Jahr¬
hundert die Goldschmiede, Lakenmacher (Tuchmacher), Lohgerber, Schuhmacher,
Schneider, Fleischer, Bäcker u. s. w. zu besonderen Innungen (ix h. Einigungen)
oder Gilden (Zünften) zusammen. Die einzelnen Zünfte unterschieden sich äußerlich
durch Fahnen, Abzeichen nnd besondere Bräuche. An der Spitze einer jeden
Zunft stand der Zunftmeister (Junuugs-, Gilde- oder Altmeister). Dieser genoß
ein hohes Ansehen und hatte oft Sitz uud Stimme im Rate. Die Jmmngs-
genossen hielten meist brüderlich zusammen. Sie wohnten gern in derselben
Gasse,*) verkehrten in derselben Herberge, hatten gemeinschaftliche Feste, einen
gemeinschaftlichen Trinkbecher und eine gemeinschaftliche — Totenbahre. Auch
bildeten sie einen besonderen Teil des Bürgerheeres und kämpften auf den Stadt¬
mauern gegen feindliche Überfälle unter Anführung ihrer Zunftmeister. Der
Innung gehörten Meister, Geselle und Lehrling an. Nach beendeter Lehrzeit
erhielt der Lehrling von der Innung den „Lehrbrief". Hatte der Lehrling seine
Gesellenprüfung bestanden, so wanderte er von Stadt zu Stadt, grüßte den
fremden Meister mit bestimmt vorgeschriebenem Spruche und erhielt dafür ein
Geschenk, falls der Meister keine Arbeit für ihn hatte. Wollte jemand Zunft¬
meister werden, so mußte er ein besonderes Meisterstück machen. Ohne Ein¬
willigung der Innung konnte kein Geselle Meister werden, auch war es einem
fremden Meister, bevor er Mitglied der Innung geworden war, nicht gestattet,
sein Handwerk in der Stadt zu treiben. Um das Handwerk vor Überfüllung zu
schützen, hatten die Zünfte festgesetzt, daß jeder ältere Meister nur einen, ein
junger Meister gar keinen Lehrling halten durste. Die Jnnungsmeister hatten
anfangs sogar richterliches Recht über die Mitglieder. Später ging ihnen dieses
Recht verloren, doch hielten sie auch da noch streng auf Zucht und Ehre, und
so kam es, daß der Handwerkerstand in damaliger Zeit sehr geachtet war.
Söhne von Müllern, Schäfern, Leinwebern, Barbieren, Zöllnern, Badern, Bütteln,
Pfeifern und vor allem von Scharfrichtern konnten jedoch niemals in eine Innung auf¬
genommen werden, da sie für „unehrlich" galten. (Vergl. S. 34).
(Deutsche Jugend 4, S. 168: Vom deutschen Handwerk in der guten alten Zeit).
5. Handel uud Wandel. Die Handwerker verkauften ihre Waren teils in
ihren Häusern, teils in besonderen Verkaufshallen oder in Buden auf dem Markte.
Die großartigste Verkaufsstelle der ganzen Stadt aber war das Gewandhaus,
worin ums Jahr 1400 etwa 44 Wandschneider (Tuchmacher) ihre Ausstände
hatten. Auf dem Markte sah man die Schuhmacher, Kürschner, Goldschmiede u. a.
in gemeinsamen Ausständen. Damit die Käufer von Zeugwaren nicht betrogen
werden sollten, wurde am Rathaufe eine eiserne Elle angebracht, damit man das
Zeug nachmessen konnte. Auch stand dort eine Wage zum Nachwiegen bereit.
Fremde hatten einen Zoll für ihre Waren zu zahlen.
Die Kaufleute brachten ihre Waren zu Schiffe auf der Oker, Aller und
Weser bis nach Bremen, und nach Westen hin standen sie mit Cöln, Gent,
*) Nach den Gewerben sind in Braunschweig benannt worden die Schuh-, Weber-,
Knochenhauer-, Kannengießcrstraße, Hutfiltern (von den Hutmachern), Olfchlägern n. a.