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2. Kap. Die Übergangszeit von 1493—1517.
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zum Teil auch mit Schiefsgewehren bewaffnete Fufsvolk
der „Landsknechte“ (ministri provinciae) hat er eigentlich Rechte,
erst ausgebildet. Aber in politischer Hinsicht war Max I.
ohne Ausdauer und Folgerichtigkeit und schädigte durch
seine „Überbeweglichkeit“ selber den Erfolg seiner Mafs-
nahmen.
i. Politisch - sozialer Zustand des Reichs vor der Re¬
formation.
a. In politischer Hinsicht tritt dem Betrachter vor “öhe°gjiV~
allem die Gliederung der Deutschen in Reichsunmittel-
bare und Reichsmittelbare entgegen. Reichsunmittel-
bar, d. h. dem Kaiser und Reich direkt unterstellt, mittelbare*
waren a) die sieben Kurfürsten (Teil II3 121; 3 geistliche,
4 weltliche); b) die Fürsten (Erzbischöfe, Bischöfe, Reichs¬
äbte, Herzöge, Fürsten im engeren Sinn); c) die Grafen
und Herren (= Freiherren) r); d) die Reichsritter; e) die sti
Reichsstädte. Auf den Reichstagen, wo der Kaiser mit den °JdnuDng: auf
° 7 den Reichs-
Reichsständen alle wichtigen Angelegenheiten beriet, stimm- tagen-
ten die Kurfürsten, die Fürsten (samt den Grafen und Herren)
und die Reichsstädte je in einem Kollegium; zu einem gü¬
tigen Beschlufs war die Zustimmung wo nicht aller drei,
so doch der beiden ersten Kollegien erforderlich; die Ritter
waren auf den Reichstagen nicht zu Sitz und Stimme be¬
rechtigt. Reichsmittelbar, d.h. dem Kaiser und Reich
nur indirekt unterstellt, waren sämtliche Unterthanen der
Reichsunmittelbaren (also der sog. landsässige Adel, die
Land- oder Fürstenstädte 2), die Bauern); doch übten Adel?
Klerus und Städte vermittelst der „Landtage“ (Teil II3 110)
Einflufs auf Steuerwesen und Gesetzgebung ihrer Gebiete aus. ß soziale
ß. In sozialer Hinsicht zerfielen die Deutschen in die Gliederung:
1 I. Kl er l-
zwei Hauptstände der Geistlichen und Laien. Die und Re^far
Geistlichen waren geteilt in den Weltklerus und den«ichkeit.
u 11. Laien.
J) Es ist zu bemerken, dafs die meisten alten Freiherrenge¬
schlechter heute entweder ausgestorben sind oder einen höheren Titel
(den gräflichen) führen. Die jetzigen Freiherrengeschlechter sind
ursprünglich nur ritterbürtig.
2) Von jetzt wtirttembergischen Städten waren z. B. Ulm, Heil¬
bronn, Efslingen Reichsstädte, Stuttgart, Urach, Tübingen aber
Landstätde.
Egelhaaf, Grundzüge der Geschichte. III. 3. Aufl. 2