Full text: Die Neuzeit (Teil 3)

Ill 4. Kap. Die deutsche Reformation von 1521—1532. 27 
von Hutten und des kriegsgewaltigen Franz von Sickin - ^Fehde 
gen; allein als dieser 1522 einen Angriff auf den Kurfürsten 1522~23- 
Richard Greifenklau von Trier unternahm, um ihn und 
sodann womöglich die ganze Fürstenschaft niederzuwerfen 
und dem „Evangelium“ und den Kittern freie Bahn zu 
schaffen, da erlag er einem Bunde von Trier, Hessen und 
Pfalz und wurde im Mai 1523 auf seiner Feste Landstuhl 
tödlich verwundet. In seinen Sturz wurde die gesamte 
Ritterschaft verwickelt, die seitdem ihre selbständige poli¬ 
tische Rolle ausgespielt hat; Ulrich von Hutten starb alsHut^T°a 
gehetzter Flüchtling auf der Insel Ufnau im Züricher See, 
1523. Die amtlichen Reichsgewalten vermochten sich der 
mächtigen Reformströmung im Volke nicht ganz zu ent¬ 
ziehen; der erste Nürnberger Reichstag vom Jahr 1522 bis Reichte 
1523 antwortete dem redlichen und frommen Papste Adrian VI.1523 n'1524, 
(1521—23), der Reformen verhiefs, aber auch Luthers Be¬ 
strafung forderte, mit der Erklärung, dafs das Wormser 
Edikt sich als ohne Bürgerkrieg nicht ausführbar erwiesen 
habe. Zwar nahm der zweite Nürnberger Reichstag, auf 
dem das 1521 errichtete Reichsregiment vor der Unbot- 
mäfsigkeit der Stände zusammenbrach, im April 1524 jene 
Erklärung zurück und verhiefs, das Edikt „soviel als 
möglich“ auszuführen; aber thatsächlich blieb es in vielen 
Gebieten nach wie vor ein leeres Wort, und das Konzil, 
dessen Zusammentritt der Reichstag zur Schlichtung der 
Religionswirren vom Papst verlangte, kam nicht zustande. 
Der Regensburger Konvent vom Juli 1524, auf dem sich bu^eesrengon 
Erzherzog Ferdinand, die bayerischen Herzöge Ludwig und vent 1524- 
Wilhelm und einige süddeutsche Bischöfe zur Aufrecht¬ 
haltung der alten Ordnungen verbanden, entsprach den 
Absichten des Papstes Clemens VII. (1523 — 34) durchaus 
nicht ganz, wenn schon er als erster Versuch eines katho¬ 
lischen Gegenbundes gegen die Reformation eine gewisse 
Bedeutung hat. Er hinderte aber nicht, dafs der schon 
länger evangelisch gesinnte Hochmeister des Deutschordens, 
Albrecht von Brandenburg-Ansbach, im April 1525 mit 
dem König Sigismund von Polen den Krakauer Vertrag 
abschlois, laut dessen er erblicher Herzog in Preufsen und 
polnischer Teilfürst sein sollte. Dadurch war die Hoch-
	        
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