Rückkehr des Bundestags 1850. 121
Präsident Simson stand, nach Berlin. Aber Friedrich
Wilhelm IV. nahm die Kaiserkrone nicht an, weil dazu
die freiwillige Zustimmung der deutschen Fürsten und freien
Städte nötig sei (3. April 1849).
Nach Ablehnung der Reichsverfassung verzweifelten viele
Abgeordnete der Nationalversammlung an der Einigung
Deutschlands und traten aus; andre wurden von ihren
Regierungen abberufen, und so blieb denn nur noch ein aus
radikalen Abgeordneten bestehendes Rumpfparlament
übrig, das seinen Sitz nach Stuttgart verlegte, hier aber
gewaltsam aufgelöst wurde. Um dieselbe Zeit unternahm
die republikanische Partei, unter dem Vorwande die Reichs¬
verfassung verteidigen zu wollen, an verschiedenen Orten
bewaffnete Aufstände. In dieser Gefahr rettete Preußen
Deutschland vor der Anarchie. Preußische Truppen warfen
im eigenen Lande, wie zu Düsseldorf und Elberfeld, die Em¬
pörung nieder, sie bewältigten in hartem Kampfe den Aus¬
stand in Dresden, sänberten die bayrische Pfalz von den
republikanischen Freischaren; dann zogen sie, von den Contin-
genten kleinerer Staaten unterstützt, nach Baden, wo das
Militär sich empört und mit den Republikanern verbündet
hatte. Die Aufständischen wurden in mehreren Treffen ge¬
schlagen und die Ordnung wieder hergestellt. Im Oktober
1849 legte der Erzherzog Johann seine Stelle als Reichs¬
verweser nieder, und nachdem noch mehrfache Versuche
Preußens, einen deutschen Bundesstaat ohne Österreich zu be¬
gründen, fehlgeschlagen waren, kehrte der Bundestag nach
Frankfurt zurück (1. September 1850), ohne jedoch von
Preußen anerkannt zu fein.
In Prenßen war schon im Herbst 1848 eine Reaktion
gegen die sich überstürzenden Freiheitsbestrebungen in der
preußischen Nationalversammlung eingetreten; das Mini¬
sterium Braudenburg-Mauteuffel hatte die Versammlung nach
Brandenburg verlegt und dann aufgehoben, worauf von der
Regierung eine Verfassung für Preußen verkündet (oktroyiert)
wurde. Nachdem in Deutschland die verschiedenen Aufstände
niedergeschlagen waren und auch Österreich nach schweren