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die Schweden den größten Ceti von Pommern und die Insel Rügen.
3n Sachen der Religion wurde bestimmt, daß die Protestanten,
Lutheraner und Reformierte, in Deutschland die gleichen Rechte haben
sollten wie die Katholiken. Die Reichsfürsten erhielten die Landes¬
hoheit und das Recht, Bündnisse zu schließen.
3. Die Folgen des Krieges. So endete der schreckenvollste
aller Kriege, die jemals in Deutschland gewütet haben. Unser Vater¬
land war durch ihn aufs äußerste verwüstet und zerrüttet worden,
weit über die Hälfte seiner Bevölkerung war durch das Schwert,
durch Brand, Hunger, Seuchen und (Elend aller Art umgekommen.
Tausende von Städten und Dörfern lagen in Trümmern; von manchen
wußte man kaum noch die Stätte zu finden. Blühende Landschaften
waren zu Einöden geworden, Felder und wiesen in Wald und Wüstenei
verwandelt, wenn man unter den heutigen Flurnamen von Wüste¬
mark hört, so weiß man, daß da vor dem großen Kriege ein Dorf
gestanden hat. HUenthalben stockten Handel und (Bewerbe. Der Schul¬
unterricht hatte beinahe ganz aufgehört; die Verwilderung der Menschen
war entsetzlich, nirgends herrschte Sicherheit; überall wimmelte es von
Räubern und Diebsgesellen, denn die gesetzliche Ordnung fehlte überall.
Rur dem Hamen nach gab es noch ein Deutsches Reich. Jeder der nun
souveränen Fürsten sorgte für sich und seinen kleinen Staat; jeder
hatte das Recht, Bündnisse auch mit dem Ausland zu schließen. (Eine
engherzige Kleinstaaterei trat an die Stelle der geschlossenen kaiser¬
lichen ITTacht. (Ein andrer Staat als Österreich mußte die Führung
übernehmen, sollte sich Deutschland wieder zu neuer ÜTacht erheben.
Diese Aufgabe fiel dem mächtig aufblühenden brandenburgisch-preußi-
fchen Staate zu.
46. Brandenburg-Preußen seit der Reformation.
1. Joachim I. und Zoachim II. Zur Zeit der Reformation
regierte über Brandenburg der fünfte der hohenzollerischen Kurfürsten,
Joachim I. während seiner Regierung erwachte von neuem die
Raublust des Adels. Da er diesem Unwesen streng entgegentrat,
drohten ihm die Raubritter: „Iochimke, Iochimke, hüte dq; fange
wi) dy, so hange wq dq." (Er aber ließ sich nicht einschüchtern, auch
als sie wirklich seinem Leben nachstellten, sondern ließ die Landschädiger
aufgreifen und hängen. Alle (Einsprache gegen dieses Verfahren lehnte
er ab. „3ch habe", sagte er, „kein adliges Blut vergossen, sondern
nur Schelme, Räuber und Mörder hinrichten lassen. Wären dies
redliche (Edelleute gewesen, jo würden sie keine verbrechen begangen