fullscreen: Die Geschichte Hamburg's für Schulen

Dritter Abschnitt. 106—1221. 
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auf der andern Seite nicht zu verspotten wegen seiner reli¬ 
giösen Schwärmerei, die in unsern Zeiten vielleicht nur eine 
Frömmigkeit geworden wäre, welche auch den Helden ehrt. 
Wie wenig glänzend also auch der Name der Schauenburger 
in der allgemeinen Weltgeschichte ist, in der Geschichte un¬ 
serer Vaterstadt verdient er unsterblich fortzudauern und es 
ist eine dankbare Anerkennung ihrer Verdienste, daß in den 
Mauern der einst von ihnen beschirmten Stadt ein Denkmal 
ihnen errichtet steht. Daß es gerade Adolph IV. gewidmet 
ist, kann auch nicht getadelt werden, weil gerade unter ihm 
und durch ihn Hamburg's Freiheit errungen ward, und weil 
von ihm das Gebäude herrührte, welches einst die Stelle 
schmückte, auf der es anfangs errichtet war. 
In Hinsicht der Verfassung hatte sich unter den 
Schauenburgern wenig geändert. Kampfgerichte und Gottes¬ 
urtheile fanden auch hier statt, wie im übrigen Deutschlande. 
Recht wurde gesprochen, wie im Sächsischen Stamme von 
jeher Sitte gewesen war: nicht etwa nach schriftlichen Ge¬ 
setzen, sondern nach mündlich überlieferten Satzungen, nach 
dem Herkommen, und bei neu vorkommenden Fällen nach 
den Meinungen sind dem gesunden Menschenverstände der 
Gerichtsbürger, die man aus den Aeltesten und Erfahrensten 
wählte, und deßhalb die Wittigsten, d. h. die Verständigsten, 
nannte, und aus denen schon früher, wie oben erwähnt, 
Rathgeber entstanden. Noch war allerdings der kaiserliche 
Vogt da, als Vorsitzer des Gerichts; aber lange schon hatte 
man sich der Freiheit bedient, von seiner Entscheidung an 
die Wittigsten zu appelliren, weil das Urtheil sehr oft von 
der Art seines Vortrages abhing; und bald erwarben sich 
auch die Bürger das Recht des Statthalters, den Vogt 
selbst zu ernennen, dessen Ansehen also immer mehr schwand. 
Die erste wichtige Aenderung geschah 1225. Jetzt sank der
	        
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