Die ersten Hohenzollern in der Mart Brandenburg. 3
zu schinden und zu plündern; Fauslrecht und Fehdewesen nahmen über¬
hand; die freien Bauern verloren Wohlstand und Unabhängigkeit,
und die Dörfer verödeten und verarmten. So war die Mark 8$*^
verrufen im ganzen Reich, wehrlos nach außen, zerrüttet im Innern.
„Nur wer die Dörner zählt des märk'schen Sandes,
Der zählt die Wundenmale Brandenburgs."
II. Die ersten Hohenzollern in der Mark
Brandenburg.
1. Friedrich I. als Retter der Mark. Im Jahre 1410 war
Sigismund deutscher Kaiser geworden. Abgesandte der Mark
klagten ihm die Not ihres Landes. Er erhörte ihre Bitte und schickte
1411 den Burggrafen Friedrich VI. von Nürnberg aus
dem Hause Hohenzollern zunächst als Statthalter nach Branden¬
burg in der Hoffnung, daß er die Mark aus ihrer jammervollen
Lage errette und zu früherem Wohlstände wieder zurückführen werde.
Und der kluge und kraftvolle Burggraf hat diese Hoffnung erfüllt.
Nach schweren Kämpfen gelang es ihm, wieder Ruhe und Ordnung
in der Mark herzustellen und die Macht des Raubadels zu brechen.
Nun konnte der Bürger wieder seinem Gewerbe nachgehen, der Bauer
seine niedergebrannten Hütten aufrichten und seinen Acker bestellen
und der Kaufmann ungefährdet seine Straße ziehen. Aus Dankbar¬
keit'verlieh Kaiser Sigismund ihm 1415 die Mark Brandenburg
erb- und eigentümlich und erhob ihn zum Lurfürsten von
Brandenburg und Erzkämmerer des Reiches. Die feier¬
liche Belehnung fand zwei Jahre später 1417 auf der Kirchenversamm¬
lung zu Konstanz statt. Nun nannte er sich Kurfürst Fried¬
rich I. von Brandenburg. Das Land umfaßte damals nur die
Altmark, die Prignitz, die Mittelmark, die Uckermark, das Land
Lebus und Sternberg. Es war etwa 400 Quadratmeilen groß und
hatte nur 160000 Einwohner.
2. Die kraftvollen und weitblickenden Nachfolger. Sein
Sohn, .Friedrich II., brach den Trotz der Städte und machte
Berlin zur Haupt st adtdesbrandenburgischenLandes,
indem er sich dort an der Spree eine Fürstenburg erbaute, die er 1451
bezog. Vom deutschen Ritterorden kaufte er wieder die Neumark
zurück und erwarb einen Teil der Lausitz.
Kurfürst Albrecht Achilles erließ 1473 das Hohen-
^ollersche Hausgesetz, nach welchen: die Mark Brandenburg
niemals geteilt, sondern immer ungeteilt dem ältesten Sohne oder
Erben zufallen sollte. Dies Gesetz hat die Mark vor Zerstückelung
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