Des Königs Sorge für sein Heer. 21
Schöpfer des preußischen B e amt en st an d es geworden, den er
dem Staat als Erbe seines kräftigen Regiments hinterlassen hat.
Besonders nahm er sich auch des St euer wesens gewissenhaft
an. Wie er in seinem eigenen Haushalt auf Ordnung und Sparsam¬
keit hielt, so sollte es auch im Staatshaushalte sein. Vor allen
Dingen kam es ihm darauf an, die Staatseinnahmen zu vergrößern.
Qu Adeligen, die bis dahin meist steuerfrei gewesen waren, zog
er zu den Staats steuern heran, so sehr sie sich auch dagegen sträubten.
Sie mußten eine Steuer auf ihren Grundbesitz zahlen, die sich nach
der Größe ihres Besitztums richtete. In den Städten wurde die
Accife, die Steuer auf eingeführte Waren, weiter ausgebaut. Die
Domänen, die bisher in Erbpacht standen, ließ er einziehen und
sie immer nur auf 6 Jahre verpachten, wodurch ein höherer Pacht¬
zins erzielt wurde. Zur Erhaltung des großen Heeres mußten neue
Einnahmequellen eröffnet werden; es wurde die Kriegsmetze ein¬
geführt ; das war eine,Abgabe auf jeden Scheffel Getreide, und die
Kovalleriegelder, das war eine weitere Abgabe dafür, daß die
Reiterei in Kasernen gelegt wurde und so dem Landmann nicht mehr
zur Last fiel. In die „Rekrutenkasse" zahlte jeder eine be¬
stimmte Summe, der ein neues Amt oder einen neuen Titel erhalten
hatte.
Bei all diesen Neueinrichtungen stieß der König oftmals auf
Widerspruch. Aber mit unbeugsamem Willen setzte er durch, was er
sich vorgenommen hatte, und zerbrach mit fester Hand altes Her¬
kommen, wenn es mit dem Staatswohl in Widerspruch stand.
„Raisonnier' er nicht!" donnerte er den an, der Einwendungen gegen
seine Anordnungen machen wollte.
2. Des Königs Sorge für sein Heer.
a) Die Anfänge der allgemeinen Wehrpflicht. Eine
große, schlagfertige Armee betrachtete der König als die Hauptstütze
des Staates. Bei seinem Regierungsantritt war das preußische Heer
etwa 40 000 Mann stark; er hat es allmählich auf 83 000 Mann
gebracht. Die allgemeine Wehrpflicht wie heute bestand damals noch
nicht. Die" Soldaten wurden vielmehr immer noch im In- und
Auslande angeworben; das aber führte oft zu Unzuträglichkeiten.
Darum setzte der König fest, daß alle Einwohner des Landes zum
Militärdienst verpflichtet sein sollten, nur die Söhne der Staats¬
beamten, Geistlichen und Adeligen, die ältesten Söhne der Bauern
und Fabrikbesitzer, die ihres Vaters Besitztum übernehmen wollten,
die Söhne der reichen Leute, die ein Vermögen von 6000 Talern
besaßen, und die erste Nachkommenschaft der fremden Einwanderer