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9. Friedrich Wilhelm III.:
a) Er hob die Gutsuntertänigkeit auf und ermöglichte
die Ablösung der Frondienste (f. Fr. 232, Abschn. 1).
b) Er förderte die geistige Bildung des Bolkes durch
Hebung der Volksschulen.
10. Friedrich Wilhelm IV.:
a) Er gewährte durch die Verfassung allen Preußen
gleiche Rechte.
b) Er verschaffte durch das Wahlrecht allen Preußen
Anteil an der Gesetzgebung.
11. Wilhelm I.:
a) Er erließ Arbeiters chutzgesetze: Fabrikinspektoren,
Sonntags-, Frauen- und Kinderarbeit.
b) Er gab Arbeiternersichernngsgesetze: 1883 .Hranken-
oersicheruugsgesetz, 1884 Unfallversicherungsgesetz.
12. Wilhelm II.:
a) Er ließ 1891 das Jnvaliditütsgesetz in Kraft treten.
b) Er sicherte durch das Kinderschutzgesetz die Jugend gegen
Ausbeutung.
338. Wie führten bie Hohenzollern ihre sozialpolitischen Reformen
aus?
1. Die Reformen geschahen aus eigenem Antriebe in zeit¬
gemäßer Weise.
2. Sie ersolgten:
a) zum Vorteil der unteren Stünde,
b) unter Opfern der bevorzugten Stände,
c) im Interesse des Staatswohles.
3. Die Reformen kamen stets rechtzeitig (f. Fr. 240).
4. Die Reformen berücksichtigten das geschichtlich Gewordene
(s. Fr. 240).
339. Wie entwickelte sich der preußische Staat allmählich zum
Rechtsstaate'?
1. Joachim I. ist der Begründer der brandenbnrgisch-
preußischen Rechtspflege (f. Fr. 77).
2. Friedrich Wilhelm I. übte zwar noch Kabinettsjustiz,
hielt aber aus Gerechtigkeit ohne Ansehen der Person
und führte das Amt des Staatsanwaltes ein.
3. Friedrich der Große reformierte die gesamte Rechts¬
pflege von Grund aus (s. Fr. 192 — 194).
4. Die Stein-Hardenbergschen Reformen und die Verfassungs¬
urkunde (tmiit 31. Januar 1850) vollendeten den Rechts-