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Schulbuchforschung
Braunschwelg
-Schulbuchbibüothek -
in Deutschland.
Dos tridentimsche Uonzil 0545—J565).1
[4. Sitzung, 8 ctpril 1546:] Die hochheilige ökumenische und allgemeine
Iridentinische Synode, im H. Geiste gesetzmäßig versammelt, unter dem Vorsitz
dreier Legaten des apostolischen Stuhles, ... nimmt, den Beispielen der
rechtgläubigen Väter folgend, alle Bücher des Riten rote des Neuen Testa¬
mentes, da der eine Gott der Urheber beider ist, und die Überlieferungen
selbst, die sich teils auf den Glauben, teils auf die Sitten beziehen, als von
Christus oder dem H. Geiste wörtlich diktiert und in ununterbrochener Folge
in der katholischen Kirche erhalten, mit der gleichen frommen Scheu und
Ehrfurcht an. ... Wer aber die Bücher selbst nicht vollständig mit allen
ihren Teilen, roie sie in der katholischen Kirche gelesen zu werden pflegen
und in der alten allgemein verbreiteten lateinischen Ausgabe (vulgata) vor¬
liegen, für heilig und katholisch annimmt und die besagten Überlieferungen
mit tDisten und vorbedacht verachtet, der sei verdammt. . . .
[ITtirbt 209:] Dazu bestimmt und erklärt dieselbe hochheilige Synode,
. . ., daß eben diese alte und allgemein verbreitete Ausgabe ... für authen¬
tisch gelten soll. . .. Außerdem entscheidet sie . . ., daß niemand auf die
eigene Klugheit gestützt . . . roiöer den Sinn, den die heilige Mutter Kirche
festgehalten hat und festhält, deren Sache es ist, über den wahren Sinn
und verstand der H. Schriften zu urteilen, oder auch wider die einstimmige
Meinung der Väter die H. Schrift zu deuten wage. . . .
[7. Sitzung, 3. März 1547, ITtirbt 295:] . . . U)er da sagt, die Sakramente
des neuen Bundes seien nicht alle von Jesus dhristus, unserm Herrn,
eingesetzt worden, oder es seien mehr oder weniger als sieben, nämlich
Taufe, Konfirmation, (Eucharistie, Buße, letzte Salbung, Weihe und (Ehe,
oder auch daß irgend eins von diesen sieben nicht wahrhaft und eigentlich
ein Sakrament sei, der sei verdammt. .. .
[25. Sitzung, 4. Dez. 1563, ITtirbt 320:] ...Die H.Synode schreibt daher den
Patriarchen, Primaten, (Erzbischöfen, Bischöfen . . . vor, gleich auf der ersten
Provinzialsynode, die nach Beendigung des gegenwärtigen Konzils zu hal¬
ten ist, alles das, was von dieser H. Synode entschieden und festgesetzt ist,
im einzelnen öffentlich anzunehmen und dem römischen Gberpontifex rechten
Gehorsam zu geloben und zu versprechen und zugleich alle Ketzereien . . .
und besonders die von dieser Synode verurteilten, öffentlich von sich zu
weisen und zu verdammen. Und dasselbe sollen in Zukunft alle, die zu
Patriarchen usw. zu befördern sind, auf der ersten Provinzialsynode, der
sie selbst beiwohnen, beobachten. . . . Dazu sollen alle die, denen die Sorge
für die Universitäten . . . obliegt, genau dafür sorgen, daß von denselben
1 Nach (E. ITtirbt, Quellen zur Geschichte des Papsttums2 289—329.
Qucllenfammlung I, 10b: Rurze, Gegenreformation u. vreißlgjähr. ttrieg \