Clanis — Claudii.
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zu bereichern. Das Bürgerrecht ging verloren
durch capitis deminutio maxima, Verbannung,
Verkauf in die Selaverei und freiwillige Aus¬
wanderung. . r c
Clanis, 1) Fluß Campamens, auch Glainv oder
Clanius, j. Clanio, bildet in seinem untern Laufe
den literuifcheu Sumpf und nimmt diefen Namen
an; vgl. Campania. — 2) rechter Nebenfluß
des Tiber in Etrurien, entspringt bei Cortona,
fließt bei Clufium vorbei und mündet nicht fern
von Volfinii; j. Chiano. PUn. 3, 5. _
Classiarii bildeten die Bemannnng der Schiffe,
wozu nur die ärmeren Bürger (capite censi) und
Freigelassene genommen wurdeu. In den ersten
Zeiten haben wol die Bundesgenossen die Flotten¬
soldaten gestellt, daher socii navales, classici,
die denn mich den Legionssoldaten (milites) an
Rang nachstanden, auch anders bewasfnet waren.
Liv. 27, 17. Bald mußten besondere Seesoldaten
ausgehobeu werden (zur Zeit des zweiten puni-
schen Krieges, vgl. Liv. 22, 57.), die als classiam
immer noch nicht in gleicher Ehre mit den Legionen
standen, obschon sie jetzt dieselbe Bewaffnung hat¬
ten, weshalb sie auch bisweilen ohne weiteres zum
Landdienst verwendet wurden (Tac. hist. 1, 87.),
und sehr eifersüchtig auf die Einstellung in Legio¬
nen waren. Liv. 32, 23. Suet. Galb. 12.
Classici hießen zunächst die zur classis, vor¬
zugsweise zu der ersten Classe gehörigen römischen
Bürger, als die vornehmsten [Gell. G, 13.), außer¬
dem' die Flotten- oder Seesoldaten; speciell die
Schriftsteller ersten Ranges nach dem Kanon der
alexandrinischen Grammatiker.
Classicum war das durch die militärischen Mu¬
sikinstrumente gegeben? Zeichen znm Beginn der
Centuriatcomitien {Varr. I. I. 5, 92.) und der
Schlacht. Sobald von dem Zelte des Feldherrn
(praetorium) als allgemeine Aufforderung, sich zu
dem bevorstehenden Kampfe bereit zu machen (Caes.
b. g. 2, 20.), eine rothe Fahne (tunica rubra, sa-
o-um rubrum, vexillum flammeum) wehte, so
wurde von allen Spielleuten der Legion zusam¬
men (Tac. ann. 1. 68. cornua ac tubae concinu-
ere. Veg. 2, 22. tibicines et cornicines pariter
canunt) das Zeichen zum Antreten gegeben (clas¬
sicum canere; auch intrans. classicum canit).
Der Besehl dazu durfte nur von dem Imperator
ausgehen und nur in seiner Gegenwart ansgesührt
werdeu. Dasselbe Zeichen ertönte aber auch, wenn
ein Soldat wegen eines Verbrechens mit dem Tode
bestraft wurde. Auch bei Hinrichtungen vor der
Stadt Rom erklang später das Classicum. Tac.
ann. 2, 32.
Classis s. Centuria.
Clastidium, KIkoxlSlov, Stadt der Auanes
im cispadanifchen Gallien, unweit des Padns,
j. Chiasteggio. Hier erfochten die Römer unter
M. Claudius Marcellus einen großen Sieg über
die Gallier, 222 v. C. Pol. 2, 34. Liv. 21, 48.
29, 11. 32, 29.
Claudiänus s. Claudii, 28.
Claudii (Clodii), ein nrsprüngl. sabinifches Ge¬
schlecht, das im 6. Jahrh. 0. C. unter Atta Clau¬
sus nach Rom wanderte und daselbst unter die
Patricier aufgenommen wurde, bis sich später ein
plebejisch gewordener Stamm davon abzweigte. —
1) Atta (Attns) Clausus, in Rom Appins Clau¬
dius Sabiuus genannt (Flut. Popl, 21. Liv. 2,
16.), zog wegen Feindschaft mit seinen Landsleu¬
ten sammt seinen Clienten nach Rom (504 v. C.),
wo sie die elandische Tribus bildeten. Liv. 4, 3.
io, 8 Tac. ann. 11, 24. Bion. Hai. 5, 40. Suet.
Tib. l. Der in Rom bald zu großem Ansehen
gelaugte Mann behandelte seine Schuldner mit
großer Härte. Liv. 2, 21 ff. Denselben ©um
offenbarte er 494 beim Auszuge des Volkes auf
den heiligen Berg, 493 bei einer Hungersnoth
und machte sich dadurch beim Volke äußerst ver¬
haßt (Liv. 2, 39. Dion. Hai 7, 15.), sowie spä¬
ter bei der Sache des Coriolanus. Dion. Hai.
7 48 — 2) Sein Sohn, Appius Claudius
Sabiuus, gab zuerst den Rath, den Widerspruch
eines Tribunen, den er selbst (483) bei seiner Be¬
werbung um das Konsulat erfahren hatte, dadurch
zu entkräften, daß man andere Tribunen dagegen
gewann. Liv. 2, 43 ff. Dion. Hai. 9, 1 ff. Als
Consnl im I. 471 war er gegen die Einführung
der Tributcomitieu (Liv. 2, 56 f.) und übte Strenge
gegen das Heer, das ihn im Kampfe gegen tue
Volsker verlassen hatte. Liv. 2. 59. App. 2, 7.
Von den Tribunen Duilius und Sicinius vor das
Bolksgericht geladen wegen Verletzung der gehei¬
ligten Personen der Tribunen, starb er noch vor¬
der Vernrtheilung an einer Krankheit, nach an¬
dern endigte er durch Selbstmord im I. 470.
Liv. 2, 61. Dion. Hai. 9, 54. — 3) E. Clau¬
dius Sabiuus, sein Bruder, zeigte gleich unbeug¬
same Härte gegen die Plebejer, wie sein ganzes
! Geschlecht, so daß er beim Aufstande des Herdo-
nins es vorzog, ihn mit fremder Hülfe zn bezwin-
geu, statt gegen die Plebejer nachgiebig sich zu
zeigen. Liv. 3, 15 ff. Dion. Hai. 10, 14 ff. Auch
bei andern Gelegenheiten bewies er feine Abneigung
gegen die Plebejer, wie bei der Frage wegen Ver¬
mehrung der Tribunen im Kampfe gegen die De-
cemvirn (457 und später 449) und bei der Ver¬
handlung über bie Wahl von Plebejern zum Sou-
snlate (Dion. Hai. 10, 30. Liv. 4, 6.1 4) Sein
Neffe, Appins Claubius, brachte bie Wahl ber
Decemvirn in Vorschlag unb würbe selbst einer ber-
selben. Liv. 3, 32. Bei ber Neuwahl von Decem¬
virn, bei ber er sich selbst wählte i, I. 451, änderte
er sein Benehmen gegen bas Volk (Liv. 3, 35 f.
Dion. Hai. 10, 59.), bebrüefte basselbe unb maßte
sich sogar die Leitung der Armee in einem mit
ben Nachbarvölkern ausbrech?nben Kriege an. Aber
bie meuchlerische Ermordung des wackeren Siccins
Dentatus, des römischen Rolands, welche die De-
cemvirn veranlaßt halten (Liv. 3, 42 ff.), sowie
die Niederlage der Decemvirn im Felde und die
Gewaltthätigkeit gegen bie Virginia erregten den
Zorn des geplagten Volkes, dessen Folge der Sturz
der Decemvirn war. Appius endigte nach Einigen
durch Selbstmord, nach Andern wurde er hinge¬
richtet. Liv. 3, 58. Dion. Hai. 11, 3 23. 46.
- 5) Appius Claudius Crassus, als Kriegs¬
tribun im I. 403 Gegner der Volkstribnnen, schlug
(396) vor, die in Veji gemachte Beute unter die
Soldaten als Sold zu vertheilen. Liv. 5, 20. Er
war gegen die Wahl der Plebejer zum Eonsulate,
die dennoch durchging (3157), schlug als Dictator
die Heruiker, 362 (Liv. 7, 6 ff.), und starb 349
bald nach Antritt seines Consulats. Liv. 7, 25 f.
— 6) Appins Claudius Caecus, Censor im
I. 312. Als solcher legte er in Rom eine Wasser¬
leitung an (Liv. 9, 29.), wodurch er den Bürgern