Full text: Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien

Clanis — Claudii. 
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zu bereichern. Das Bürgerrecht ging verloren 
durch capitis deminutio maxima, Verbannung, 
Verkauf in die Selaverei und freiwillige Aus¬ 
wanderung. . r c 
Clanis, 1) Fluß Campamens, auch Glainv oder 
Clanius, j. Clanio, bildet in seinem untern Laufe 
den literuifcheu Sumpf und nimmt diefen Namen 
an; vgl. Campania. — 2) rechter Nebenfluß 
des Tiber in Etrurien, entspringt bei Cortona, 
fließt bei Clufium vorbei und mündet nicht fern 
von Volfinii; j. Chiano. PUn. 3, 5. _ 
Classiarii bildeten die Bemannnng der Schiffe, 
wozu nur die ärmeren Bürger (capite censi) und 
Freigelassene genommen wurdeu. In den ersten 
Zeiten haben wol die Bundesgenossen die Flotten¬ 
soldaten gestellt, daher socii navales, classici, 
die denn mich den Legionssoldaten (milites) an 
Rang nachstanden, auch anders bewasfnet waren. 
Liv. 27, 17. Bald mußten besondere Seesoldaten 
ausgehobeu werden (zur Zeit des zweiten puni- 
schen Krieges, vgl. Liv. 22, 57.), die als classiam 
immer noch nicht in gleicher Ehre mit den Legionen 
standen, obschon sie jetzt dieselbe Bewaffnung hat¬ 
ten, weshalb sie auch bisweilen ohne weiteres zum 
Landdienst verwendet wurden (Tac. hist. 1, 87.), 
und sehr eifersüchtig auf die Einstellung in Legio¬ 
nen waren. Liv. 32, 23. Suet. Galb. 12. 
Classici hießen zunächst die zur classis, vor¬ 
zugsweise zu der ersten Classe gehörigen römischen 
Bürger, als die vornehmsten [Gell. G, 13.), außer¬ 
dem' die Flotten- oder Seesoldaten; speciell die 
Schriftsteller ersten Ranges nach dem Kanon der 
alexandrinischen Grammatiker. 
Classicum war das durch die militärischen Mu¬ 
sikinstrumente gegeben? Zeichen znm Beginn der 
Centuriatcomitien {Varr. I. I. 5, 92.) und der 
Schlacht. Sobald von dem Zelte des Feldherrn 
(praetorium) als allgemeine Aufforderung, sich zu 
dem bevorstehenden Kampfe bereit zu machen (Caes. 
b. g. 2, 20.), eine rothe Fahne (tunica rubra, sa- 
o-um rubrum, vexillum flammeum) wehte, so 
wurde von allen Spielleuten der Legion zusam¬ 
men (Tac. ann. 1. 68. cornua ac tubae concinu- 
ere. Veg. 2, 22. tibicines et cornicines pariter 
canunt) das Zeichen zum Antreten gegeben (clas¬ 
sicum canere; auch intrans. classicum canit). 
Der Besehl dazu durfte nur von dem Imperator 
ausgehen und nur in seiner Gegenwart ansgesührt 
werdeu. Dasselbe Zeichen ertönte aber auch, wenn 
ein Soldat wegen eines Verbrechens mit dem Tode 
bestraft wurde. Auch bei Hinrichtungen vor der 
Stadt Rom erklang später das Classicum. Tac. 
ann. 2, 32. 
Classis s. Centuria. 
Clastidium, KIkoxlSlov, Stadt der Auanes 
im cispadanifchen Gallien, unweit des Padns, 
j. Chiasteggio. Hier erfochten die Römer unter 
M. Claudius Marcellus einen großen Sieg über 
die Gallier, 222 v. C. Pol. 2, 34. Liv. 21, 48. 
29, 11. 32, 29. 
Claudiänus s. Claudii, 28. 
Claudii (Clodii), ein nrsprüngl. sabinifches Ge¬ 
schlecht, das im 6. Jahrh. 0. C. unter Atta Clau¬ 
sus nach Rom wanderte und daselbst unter die 
Patricier aufgenommen wurde, bis sich später ein 
plebejisch gewordener Stamm davon abzweigte. — 
1) Atta (Attns) Clausus, in Rom Appins Clau¬ 
dius Sabiuus genannt (Flut. Popl, 21. Liv. 2, 
16.), zog wegen Feindschaft mit seinen Landsleu¬ 
ten sammt seinen Clienten nach Rom (504 v. C.), 
wo sie die elandische Tribus bildeten. Liv. 4, 3. 
io, 8 Tac. ann. 11, 24. Bion. Hai. 5, 40. Suet. 
Tib. l. Der in Rom bald zu großem Ansehen 
gelaugte Mann behandelte seine Schuldner mit 
großer Härte. Liv. 2, 21 ff. Denselben ©um 
offenbarte er 494 beim Auszuge des Volkes auf 
den heiligen Berg, 493 bei einer Hungersnoth 
und machte sich dadurch beim Volke äußerst ver¬ 
haßt (Liv. 2, 39. Dion. Hai 7, 15.), sowie spä¬ 
ter bei der Sache des Coriolanus. Dion. Hai. 
7 48 — 2) Sein Sohn, Appius Claudius 
Sabiuus, gab zuerst den Rath, den Widerspruch 
eines Tribunen, den er selbst (483) bei seiner Be¬ 
werbung um das Konsulat erfahren hatte, dadurch 
zu entkräften, daß man andere Tribunen dagegen 
gewann. Liv. 2, 43 ff. Dion. Hai. 9, 1 ff. Als 
Consnl im I. 471 war er gegen die Einführung 
der Tributcomitieu (Liv. 2, 56 f.) und übte Strenge 
gegen das Heer, das ihn im Kampfe gegen tue 
Volsker verlassen hatte. Liv. 2. 59. App. 2, 7. 
Von den Tribunen Duilius und Sicinius vor das 
Bolksgericht geladen wegen Verletzung der gehei¬ 
ligten Personen der Tribunen, starb er noch vor¬ 
der Vernrtheilung an einer Krankheit, nach an¬ 
dern endigte er durch Selbstmord im I. 470. 
Liv. 2, 61. Dion. Hai. 9, 54. — 3) E. Clau¬ 
dius Sabiuus, sein Bruder, zeigte gleich unbeug¬ 
same Härte gegen die Plebejer, wie sein ganzes 
! Geschlecht, so daß er beim Aufstande des Herdo- 
nins es vorzog, ihn mit fremder Hülfe zn bezwin- 
geu, statt gegen die Plebejer nachgiebig sich zu 
zeigen. Liv. 3, 15 ff. Dion. Hai. 10, 14 ff. Auch 
bei andern Gelegenheiten bewies er feine Abneigung 
gegen die Plebejer, wie bei der Frage wegen Ver¬ 
mehrung der Tribunen im Kampfe gegen die De- 
cemvirn (457 und später 449) und bei der Ver¬ 
handlung über bie Wahl von Plebejern zum Sou- 
snlate (Dion. Hai. 10, 30. Liv. 4, 6.1 4) Sein 
Neffe, Appins Claubius, brachte bie Wahl ber 
Decemvirn in Vorschlag unb würbe selbst einer ber- 
selben. Liv. 3, 32. Bei ber Neuwahl von Decem¬ 
virn, bei ber er sich selbst wählte i, I. 451, änderte 
er sein Benehmen gegen bas Volk (Liv. 3, 35 f. 
Dion. Hai. 10, 59.), bebrüefte basselbe unb maßte 
sich sogar die Leitung der Armee in einem mit 
ben Nachbarvölkern ausbrech?nben Kriege an. Aber 
bie meuchlerische Ermordung des wackeren Siccins 
Dentatus, des römischen Rolands, welche die De- 
cemvirn veranlaßt halten (Liv. 3, 42 ff.), sowie 
die Niederlage der Decemvirn im Felde und die 
Gewaltthätigkeit gegen bie Virginia erregten den 
Zorn des geplagten Volkes, dessen Folge der Sturz 
der Decemvirn war. Appius endigte nach Einigen 
durch Selbstmord, nach Andern wurde er hinge¬ 
richtet. Liv. 3, 58. Dion. Hai. 11, 3 23. 46. 
- 5) Appius Claudius Crassus, als Kriegs¬ 
tribun im I. 403 Gegner der Volkstribnnen, schlug 
(396) vor, die in Veji gemachte Beute unter die 
Soldaten als Sold zu vertheilen. Liv. 5, 20. Er 
war gegen die Wahl der Plebejer zum Eonsulate, 
die dennoch durchging (3157), schlug als Dictator 
die Heruiker, 362 (Liv. 7, 6 ff.), und starb 349 
bald nach Antritt seines Consulats. Liv. 7, 25 f. 
— 6) Appins Claudius Caecus, Censor im 
I. 312. Als solcher legte er in Rom eine Wasser¬ 
leitung an (Liv. 9, 29.), wodurch er den Bürgern
	        
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