Echetos — Edictum.
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Schlacht erschien ein Mann im griechischen Heere
in ländlicher Tracht, der eine Menge Feinde mit
dem Pfluge erschlug und nach der Schlacht nir¬
gends zu sehen war. Die Athener befragten des¬
halb das Orakel und erhielten die Antwort, sie
sollten den Heros Echetlos (l%zxlr\, die Pflug¬
sterze) verehren. Paus. 1, 32, 4. 15, 4.
Echetos, "E^sros, ein grausamer König in
Epeiros, der die Fremden auf gräßliche Weise
verstümmelte und feine einzige Tochter Metope
blendete. Horn. Od. 18, 85. 21, 308.
Echidna, ’'E%idvcc, Tochter des Chryfaor und
der Kalliroö (Hesiod. theog. 295.), oder des Tar¬
taros und der Ge, ein räuberisches, furchtbares
Ungeheuer, zur Hälfte Jungfrau, zur Hälfte
Schlange. Sie wohnte mit Typhaon bei den
Arimern (Kilikien) und zeugte mit ihm den Hund
des Geryones Orthos, den Kerberos, die lernaii-
sche Hydra, die Chimaira, die Sphinx, den ne-
me'ischen Löwen, die Skylla und andere Ungeheuer.
Hesiod. theog. 30. 306 ff. Argos Panoptes über¬
fiel sie im Schlafe und tödtete sie.
Ecliinädes, ’ExiväSeg, hießen die an der
Mündung des Acheloos (f. Akarnania) ange¬
schwemmten, sehr fruchtbaren Inseln, welche na¬
türlich vielen Veränderungen unterworfen waren.
Sie werden schon von Homer (II. 2, 625.) er¬
wähnt. Strabon nennt eine derselben Aollya
unb ibentificirt sie wol mit ltnitcht mit dem Ho¬
merischen /'iovXi'iiQv (Od. 1, 246. 14, 335. 16,
247.); es ist wahrscheinlich bie größere, gerabe
vor bem Ansflnsse bes Acheloos gelegne, jetzt
genannte Insel. Strab. 10, 458. Plin.
4; 12, 19, 53.
’Eyivoq, eine metallene ober auch irdene Kapsel,
in der die bei der Instruction eines Processes in
Athen von beiden Parteien gesammelten Beweis¬
mittel bis zum Gerichtstage aufbewahrt wurden.
Demosth. Gon. 27. StepJi. 1, 17. 57.
Echmos, ’Exivos, l) Stadt in Akarnanien am
ambrakischen Busen (Plin. 4. 1, 2, 5.), vielleicht
Hafenplatz der 1 Stunde landeinwärts gelegenen
Stadt Thyrion (Xen. Heil. 6, 2, 37.). — 2)
Hauptstadt der Myrmidonen in Phthiotis (Thes¬
salien), später der Malier, j. Achino, am mali¬
schen Busen. Aristoph. Lysistr. 1171. (wo sie
’E%lvovs Heißt). Dem. Phil. 3, p. 120. Liv. 32,
33. 33, 13.
Echiiius, 1) ein als Speise beliebtes Schaal-
tHier, Meerigel. Mart. 13, 86. — 2) ein Spül¬
gefäß. Hör. sät. I, 6, 117.
Eclilon, ’Exlcov, 1) s. Kadmos, 1. — 2)
S. des Hermes und der Antianeira, in Alope
wohnend, kalydonischer Jäger und Argonaut.
Find. pyth. 4, 179. Ov. met. 8, 310. — 3) f.
Maler, 6.
Echo, ’Hxco (Widerhall), eine boiot. Oreade,
welche, von Hera bestraft, weder zuerst zu reden,
noch, wenn ein Anbeter redet, zu schweigen ver¬
mag. Einsam im Walde lebend, entbrannte sie
von Liebe zu dem schönen Jäger Narkissos
(Narcissus), dem Sohne des Kephisos; von dem
Spröden verschmäht, verschmachtete sie ans Kum¬
mer, baß ihr Gebein zn Felsen warb unb nur
noch bie Stimme von ihr übrig blieb. Narkissos
aber mußte zur Strafe sein eigenes Bilb lieben.
Er betrachtet in ber Quelle fein Bilbniß unb
verzehrt sich in nnbefriebigter Selbstliebe; er wird
zur Blume gleichen Namens. So lösen sich beide
in unbefriedigter Liebe auf. Ov. met. 3, 341—
510. — Echo ist auch eine Geliebte des Pan und
erzeugt mit ihm die Jynx (f. d.).
Eculeus (auch equuleus, von equus) bezeichn
net eine Foltermafchine, welche, weil sie aus
einem Querbalken mit vier Füßen bestand, AeHiv
lichkeit mit einem Pserde Hatte. Es handelte sich
um eine Ansreänng der Hände und Füße, s. Tor-
menta, 1.
Edessa, tj "EStoßa, l) von den Makedoniern
auch Antiochia Kallirrhoe genannt, St. im nord¬
westlichen Theile Mesopotamiens, in der Land¬
schaft Osroene, j. Orfa, am Flusse Skirtos; Haupt¬
stadt des osroenischen Reichs (von 137 v. C. bis
216 ii. C.). Der Kaiser Caraealla wurde hier
ermordet. Unter Kaiser Justin I. wurde sie dnrch
ein Erdbeben zerstört, unter dem Namen Jnstino-
polis aber wieder aufgebaut. — 2) Stadt der
makedon. Landschaft Emathia, j. Vodhena, am
Fluß Lndias und der via Egnatia, nach Just. 7,
2. früher Aigai genannt, s. b. Strab. 7, 323.
10, 449. Plut. Pyrrh. 43. Liv. 45, 28.
Edetäni, ’Höstccvol, Völkerschaft im tarraco-
nensischen Hispanien mit beit Stäbten Val en -
tia, Sagnntum, Sucro u. a. — also ein Theil
ber heut. Provinz Valencia. Die Sedetani bei
Livius (28, 24. 34, 20.) sinb bieselben.
Edictäles hießen in ber Kaiserzeit Rechtsschü¬
ler, welche bas prätorische Ebict stubirten, was
gewöhnlich im 2. Jahre geschah.
Edictum, Verorbnnng, Besehl unb Bekannt
machung einer obrigkeitlichen Person, entweber
von vorübergehenber Bebentnng ober «bas ganze
Amtsjahr hinbnrch geltenb. Zn beii vorüber-
gehenbett gehören bie Ankünbigung ber Comitien,
ber Senatssitznngen, ber Festspiele, eines iusti-
tium u. s. w.; zu ben bctuernbctt bie polizei¬
lichen Verbote unb Bestimmungen ber Censoren,
so wie wahrscheinlich bas Ebict ber Volks¬
tribunen, in welchem sie erklärten, unter welchen
Bebingungen sie ihre Amtshülse gewähren wür¬
ben. Im engeren Sinne ist edictum die von
: einem Recht sprechenden Magistratus getroffene
Bestimmung, sowol für einen besonderen Fall,
als ganz allgemein und bleibend für die Juris¬
diction bestimmt. Von höchster Wichtigkeit ist
das jährliche Edict der Prätoren, auch album
praetoris genannt, in welchem das Gewohnheits¬
recht und die fortschreitende Rechtsentwickelung
repräsentirt wird. Demnach war das prätorische
Recht (ius lionorarium uttb praetorium), auf
aequitas basirt, bem strengen Civilrecht entgegen¬
gesetzt. Jettes war tnilb uttb fchuf freie Rechts¬
institute, welche bie Härte bes alten Civilrechts
linbertett unb mobisicirten, z. B. bie bonorum
possessio, bas prätorische Eigenthum in bonis,
bie prätorifchen Obligationen u. a. Obgleich die
Edicte alljährlich erschienen, so waren die nach¬
folgenden von den früheren feiten wesentlich ver¬
schieden, sondern schlossen sich in den Hauptsachen
immer an die ersteren an. Von Hadrian empfing
dies album praetoris eine umfassende neue Re¬
daction, so daß es von nun an nur unbedeutende
Ergänzungen erhalten zu haben scheint, aber un¬
ter den Rechtsquellen fortwährend einen Haupt-
platz einnahm (gen. edictum perpetuum). Das
Edict ber Aebiten handelte von dem Marktver-