Full text: Stoffe und Probleme des Geschichtsunterrichts in höheren Schulen

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Dom ITCittelalter zur Neuzeit 
1562, das nur drei Monate in Kraft blieb, und die Friedensverträge 
nach den verschiedenen französischen Religions- und Bürgerkriegen, von 
denen la paix de Monsieur von 1576 am günstigsten war? Den Ab¬ 
schluß der Untersuchung könnte ein vergleich des Augsburger Religions¬ 
friedens mit dem Edikt von Nantes bilden. 
4. Der Jesuitenorden — nach H. Böhmers Büchlein in seiner welt¬ 
weiten Wirksamkeit zu schildern, von der gerade die Protestanten meist 
nur ganz unklare Vorstellungen haben. 
Zu Deutschland übergehend, findet man als Rechtsgrundlage für 
die konfessionellen Verhältnisse eben diesen Rugsburger Religionsfrie- 
Öen mit feinen nicht durchweg klaren und nicht einhellig anerkannten 
Bestimmungen. Die deutsche Geschichte von 1555—1618 kann daher 
unter den Gesichtspunkt gebracht werden: 
5. Inwieweit ist der Rugsburger Religionsfriede wirklich beobachtet 
worden? a) tvelche weltlichen Gebiete find auf Grund des Satzes: Cuius 
regio eius religio von der Gbrigkeit reformiert oder rekatholisiert wor¬ 
den? ({Tabelle.) b) Sind geistliche Fürstentümer trotz des geistlichen Vor¬ 
behalts reformiert worden, und wo ist etwa der versuch dazu mißlungen ? 
(Kölner Krieg.) c) Sind den Bestimmungen zum Trotz Reichsstände — 
mit oder ohne Untertanen — zum Calvinismus übergegangen? (Pfalz, 
Johann Sigismund von Brandenburg.) d) Ist in den Stiftslanöen die 
declaratio Ferdinandea beachtet worden? e) haben weltliche Reichs- 
stände freiwillig auf das Recht, ihre Untertanen zu ihrem eigenen Be¬ 
kenntnis zu nötigen, verzichtet? (Die Habsburger vor Ferdinand II., 
Johann Sigismund.)2 Die Beantwortung dieser Fragen ergibt ohne wei¬ 
teres, welch eine Fülle von Konfliktsstoff zu Rnfang des 17. Jahrhun¬ 
derts vorlag, so daß der Rusbruch des 30 jährigen Krieges als eine Not¬ 
wendigkeit, die (Ereignisse, die die Explosion herbeiführten, als mehr zu¬ 
fällige Rnlässe erscheinen. 
Beim 30 jährigen Krieg kommt es auf der Oberstufe natürlich erst 
recht nicht auf all die einzelnen Heereszüge und das wechselvolle Ränkespiel 
der Diplomatie an; eine ausführliche Geschichte des Krieges zu lesen, 
kann man den Schülern nicht zumuten, so günstig es für die Erwerbung 
1 Die Abweichungen aller der Vertragsbestimmungen im einzelnen zu Der» 
folgen, dürfte selbst für den Lehrer die verhältnismäßig große Mühe kaum lohnen. 
- Die Angaben in Klammer enthalten nur das Landläufigste als ersten 
Hinweis.
	        
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