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Dom ITCittelalter zur Neuzeit
1562, das nur drei Monate in Kraft blieb, und die Friedensverträge
nach den verschiedenen französischen Religions- und Bürgerkriegen, von
denen la paix de Monsieur von 1576 am günstigsten war? Den Ab¬
schluß der Untersuchung könnte ein vergleich des Augsburger Religions¬
friedens mit dem Edikt von Nantes bilden.
4. Der Jesuitenorden — nach H. Böhmers Büchlein in seiner welt¬
weiten Wirksamkeit zu schildern, von der gerade die Protestanten meist
nur ganz unklare Vorstellungen haben.
Zu Deutschland übergehend, findet man als Rechtsgrundlage für
die konfessionellen Verhältnisse eben diesen Rugsburger Religionsfrie-
Öen mit feinen nicht durchweg klaren und nicht einhellig anerkannten
Bestimmungen. Die deutsche Geschichte von 1555—1618 kann daher
unter den Gesichtspunkt gebracht werden:
5. Inwieweit ist der Rugsburger Religionsfriede wirklich beobachtet
worden? a) tvelche weltlichen Gebiete find auf Grund des Satzes: Cuius
regio eius religio von der Gbrigkeit reformiert oder rekatholisiert wor¬
den? ({Tabelle.) b) Sind geistliche Fürstentümer trotz des geistlichen Vor¬
behalts reformiert worden, und wo ist etwa der versuch dazu mißlungen ?
(Kölner Krieg.) c) Sind den Bestimmungen zum Trotz Reichsstände —
mit oder ohne Untertanen — zum Calvinismus übergegangen? (Pfalz,
Johann Sigismund von Brandenburg.) d) Ist in den Stiftslanöen die
declaratio Ferdinandea beachtet worden? e) haben weltliche Reichs-
stände freiwillig auf das Recht, ihre Untertanen zu ihrem eigenen Be¬
kenntnis zu nötigen, verzichtet? (Die Habsburger vor Ferdinand II.,
Johann Sigismund.)2 Die Beantwortung dieser Fragen ergibt ohne wei¬
teres, welch eine Fülle von Konfliktsstoff zu Rnfang des 17. Jahrhun¬
derts vorlag, so daß der Rusbruch des 30 jährigen Krieges als eine Not¬
wendigkeit, die (Ereignisse, die die Explosion herbeiführten, als mehr zu¬
fällige Rnlässe erscheinen.
Beim 30 jährigen Krieg kommt es auf der Oberstufe natürlich erst
recht nicht auf all die einzelnen Heereszüge und das wechselvolle Ränkespiel
der Diplomatie an; eine ausführliche Geschichte des Krieges zu lesen,
kann man den Schülern nicht zumuten, so günstig es für die Erwerbung
1 Die Abweichungen aller der Vertragsbestimmungen im einzelnen zu Der»
folgen, dürfte selbst für den Lehrer die verhältnismäßig große Mühe kaum lohnen.
- Die Angaben in Klammer enthalten nur das Landläufigste als ersten
Hinweis.