2. vertrauliche Äußerung Bismarcks (1862) - 3. Hebe Bismarcks (1863) Z 
(Es ist noch kein volles Jahr her, wenn ich nicht irre, war es bei den letzten 
Wahlen, da wurde die Behauptung, daß in Preußen das Parlament mit 
der Krone um die Herrschaft dieses Landes streite, mit Entschiedenheit 
zurückgewiesen; nachdem Sie die Adresse, wie sie vorliegt, werden an¬ 
genommen haben, wird diese Zurückweisung nicht mehr möglich sein. 
3rt dieser Adresse werden dem Hause der Abgeordneten Rechte 
vindiziert, welche das Haus entweder gar nicht, oder doch nicht allein 
besitzt, wenn Sie, meine Herren, das Recht hätten, durch Ihren alleinigen 
Beschluß das Budget in seiner hauptsumme und in seinen Einzelheiten 
endgültig festzustellen; wenn Sie das Recht hätten, von Sr. Majestät dem 
Könige die Entlassung derjenigen Minister, welche Ihr Pertrauen nicht 
haben, zu fordern; wenn Sie das Recht hätten, durch Ihre Beschlüsse über 
den Staatshaushaltsetat den Bestand und die (Organisation der Armee 
festzustellen; wenn Sie das Recht hätten, wie Sie es verfassungsmäßig nicht 
haben, in der Adresse aber beanspruchen, die Beziehungen der Exekutiv¬ 
gewalt, der Staatsregierung zu ihren Beamten maßgebend zu kontrollieren: 
dann wären Sie in der Tat im Besitze der vollen Regierungsgewalt in 
diesem Lande. Auf der Basis dieser Ansprüche beruht Ihre Adresse, wenn 
sie überhaupt eine Basis hat. Ich glaube daher, die praktische Bedeutung 
derselben mit kurzen Worten dahin bezeichnen zu können: durch diese 
Adresse werden dem königlichen Hause der hohenzollern seine verfassungs¬ 
mäßigen Regierungsrechte abgefordert, um sie der Majorität dieses Hauses 
zu übertragen. 
Sie kleiden diese Forderung in die Form ein, daß Sie die Verfassung 
für verletzt erklären, insoweit die Krone und das herrenhaus sich Ihrem 
willen nicht fügen; Sie richten den Vorwurf der Verfassungsverletzung 
gegen das Ministerium, nicht gegen die Krone, deren Treue gegen die 
Verfassung Sie ganz außer allen Zweifel stellen. Gegen diese Scheidung 
habe ich mich schon in den Ausschußsitzungen verwahrt. Sie wissen so gut 
wie jedermann in Preußen, daß das Ministerium im Hamen und auf 
Befehl Sr. Majestät des Königs in Preußen handelt und namentlich die¬ 
jenigen Regierungsakte, in welchen Sie eine Verfassungsverletzung erblicken 
eines Wehrgesetzes gefordert. AIs Roon im März 1862 in der Militärkommission 
erklärte, daß die Regierung an der dreijährigen Dienstzeit festhalte, kam es zum 
Bruche. Am 23. Sept. 1862 wurde die Streichung aller Ausgaben für die Heeres¬ 
reform beschlossen. Am 20. Sept. war Bismarck von Paris in Berlin angekommen 
und am 22. Sept. in Babelsberg vom Könige empfangen worden. Am 23. Sept. 
wurde seine (Ernennung zum Staatsminister und interimistischen Vorsitzenden des 
Staatsministeriums veröffentlicht. In der Landtagssitzung am 29. Sept. zog er 
den (Etat für 1863 zurück. Am 13. Oktober erklärte Bismarck im Landtagsab¬ 
schiede, daß es die Regierung für ihre Pflicht halte, ,,bis zur gesetzlichen Fest¬ 
stellung des Etats die Ausgaben zu bestreiten, welche zur (Erhaltung der bestehen¬ 
den Staatseinrichtungen und zur Förderung der Landeswohlfahrt notwendig sind, 
indem sie die Zuversicht hegt, daß dieselben seinerzeit die nachträgliche Genehmi¬ 
gung erhalten werden". 
QueUenjammlung 1,15: Vrandenburg-Rühlmann, von 1861 bis 1871 2
	        
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