Full text: Bilder aus der Kulturgeschichte unseres sächsischen Vaterlandes

die auf Rittergutsboden errichteten aber Gutsdörfer *) oder 
mittelbare Ortschaften. 
Jeder Kolonist erhielt gewöhnlich eine Hufe als Eigen¬ 
tum (Hufengut): einen langen, zusammenhängenden Streifen 
zum Ackerbau geeigneten Landes, ungefähr 765 Ar oder 
30 Morgen oder 14 alte sächsische Acker. Dafür zahlte er in 
den allerseltensten Fällen ein Kaufgeld, sondern er entrichtete 
nach einigen Jahren völliger Steuerfreiheit einen jährlichen 
Erbzins: eine bestimmte Abgabe in Naturalien2) (Garben, 
Vieh, Butter, Käse, Honig, Wachs) und später, als Münzen 
aufkamen, auch in Geld3). Außerdem leistete der Siedler dem 
Grundherrn jährlich einige Tage Arbeit (Hofedienste^), Fro¬ 
nen). Entweder waren diese Dienste gemessen, d. h. fest be¬ 
stimmt, oder ungemessen, also nach Bedarf und Belieben des 
Herrnhofes zu verrichten. Doch mußte auch bei ungemessenen 
Fronen dem Pflichtigen Zeit bleiben, seine eigene Wirtschaft 
besorgen zu können. Waren die Arbeiten mit Pferden aus¬ 
zuführen, so nannte man sie Spanndienste. Solche, die mit 
der Hand (mit Sichel und Rechen) getan wurden, hießen 
Handdienste. Die deutschen Ansiedler waren verpflichtet, in 
der Regel jährlich drei Tage Spanndienste und drei Tage 
Handdienste zu leisten. 
Die Naturalleistungen und Fronen waren also eine Art 
Pachtgeld oder Grundsteuer, und die Hufengüter bedeuteten 
für den Grundherrn eine Rente, die beim Verkauf eines 
adeligen Hofes nach dem Ertrag angerechnet wurde. 
Der Pfarrer eines Kirchspiels erhielt von jedem Hüfner 
den Zehnten vom Rohertrag der Ernte (Korndezem) und den 
Blut- und Fleischzehnten, z. B. Zinshühner. 
Der Landesherr, also der Markgraf, erhob Anspruch auf 
Baufuhren, Vorspann- und Wachdienste. 
Im übrigen waren die meißnischen Bauern vollständig 
*) Auf Klosterboden Klosterdörfer. 
2) Auch Sackzinsen oder schlechtweg Zehnten genannt. 
3) Die Geldzinsen hießen auch trockene Zinsen. 
4) Slavisch: Robote.
	        
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