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38. Vom Postwesen zur Zeit des Grafen Anton Günther. 1660.
Rüthning, Geschichte der oldenburgischen Post. Oldenburg, 1902, S. 21. —
(Im Jahre 1660 richtete der Reichspostmeister von Hamburg eine Post von Ham¬
burg über Oldenburg und Ostfriesland nach Groningen ein. Dadurch nmrte die
Hamburger Botenpost geschädigt, und der Rat von Hamburg wurde m Bremen
und Oldenburg dahin vorstellig, dem Vorgehen des Reichspostmeisters zu wehren.
Bald daraus verlangte der Kaiser, alle nicht kaiserlichen Posten nicht zn dulden, er
erreichte aber seinen Zweck nicht. Bei dieser Gelegenheit zeigte sich die Klugheit des
Grasen, der es mit seinen mächtigen Nachbarn nicht verderben durste )
Anton Günther an den Rat von Hamburg.
Es ist richtig, daß die beiden kaiserlichen Postmeister zu Hamburg
und Bremen durch unser Gebiet nach Apen einen Postreiter verlegen zu
lassen angehalten haben, welches wir ihnen dann nach Vorzeigung Ihrer
Kaiserlichen Majestät habenden allergnädigsten Patents nicht verweigern
noch abschlagen können. Wir sind aber nicht gesinnt, damit dem Boten¬
amt einige Verhinderung oder Einsperrung zn machen.
Aus dem Patent Kaiser Leopolds I. an Anton Günther.
als begehren Wir an dich gnädiglich, du wolltest zufolge
hiebeikommenden Kaiserlichen Patenten in deiner Grafschaft und Gebiet
die gemessene Verordnung tun und darob halten, damit nicht allein von
den Deinigen gedachten Unfern Kaiserlichen Patenten gebührend nach-
gelobet, sondern auch einzige als Kais, reu teufte oder fahrende Posten
durch deine Grafschaft und Gebiet nicht passiert oder zu passieren
gestattet werde, sondern da sich dergleichen Neben- oder Extra-, nicht
Kais. Posten betreten oder finden lassen, dieselbe ohne allen Respekt alsobald
niedergeworfen, alles, was selbige bei sich haben, so lang bis sie die in
mehrgedachten Kais. Patenten enthaltene Straf abgestattet, sequestrieren
(verwalten) und die bei sich habende Schreiben zu weiterer Fortführung,
wohin selbige gehören, der nächsten Kaiserlichen Reichspost überantwortet,
auch hierzu auf gebührendes Ansuchen den Kaiserlichen Postbedienten alle
Hüls und Schutz geleistet werde. Andeute tust und vollbringst du ein
rühmliches gemeinnütziges Werk, so Uns benebeltst zu gnädigsten Gefallen
gereicht, und Wir verbleiben dir mit Kais. Gnaden wohl gewogen.
Gegeben in Unserer Stadt Wien den 12. Novembris anno 1660.
Aus der Antwort des Grafen.
Gleich nun ich Zeit meiner 58 jährigen Regierung alle meine
actioneö (Handlungen), ohne üppig Ruhm zu melden, zu Erweisung
meiner atteruntertänigsten schuldigen Treue und Devotion (Ehrfurcht)
gegen meine vorgesetzte höchste Obrigkeit, fünf römische Kaiser und
Könige, gerichtet habe, so möchte ich in solcher unverrückten Fidelität
(Treue) bis an mein End verharren.