— 53 —
Fenster stecken wollte. Die Straßenerleuchtung war jämmerlich, hin und
wieder stand ein Pfahl mit einem blechernen Kasten, ans dem zwei runde
Glasscheiben das spärliche Licht einer Tranlampe hervorleuchten ließen.
Es war auch das beinahe genug, da nach neun Uhr kein Mensch mehr
auf der Straße zu sehen war, und, wer ausgehen mußte, sich mit einer
Handlaterne versah.
Die meisten Häuser hatten Namen, die durch Aushängeschilder oder
Wappen kenntlich gemacht wurden; so hieß das Haus vor der Haaren-
straße „Drei Sterne", andere „Kronprinzeß von Dänemark", „Bremer
Schlüssel" 2C., und fragte man jemand: wo hast du das gekauft? Jo
nannte er selten den Namen des Kaufmanns, sondern den des Hauses
oder beide zugleich, z. B. „bei Pape im Anker". Die hängenden Wappen¬
schilder machten mit den eisernen Stangen nachts bei schlechtem Wetter
oft ein gräuliches Getöse, fielen auch mitunter wohl herunter. Andere
Gefahr drohte von den Dächern, die fast alle in Strohdocken lagen, daher
bei Sturm die Ziegel vielfach in die Straßen flogen.
Die reicheren Bürger, Elterleute und Ratsherren, hielten für ihre
Landwirtschaft Pferde und Kühe und verkauften Milch und Butter.
Handwerker und kleinere Bürger hatten wenigstens einen Garten und
konnten jährlich ein oder zwei Schweine fett machen. An Staat und
Kleiderpracht dachte man nicht; „selbst gesponnen, selbst gemacht, das ist
ächte Bürgertracht" hieß es damals; hatte vormittags die Frau ihr
Hauswesen besorgt, so nahm sie nach Tische die Kiepe und ging zum
Garten, woher sie abends das Gemüse für den folgenden Tag^ oder das
Futter für die Schweine mitbrachte. Mit vielem hielt man Haus, mit
wenigem kam man auch aus.
Kaufmauusläden hatte man damals noch nicht; Krämer und Ellen¬
händler hatten auf der Diele eine Tonebank und hinter dieser Borten
mit ihren Waren. Als Zeichen ihres Handels hatten sie vor der Tür
entweder eine Trommel, mit einem Streifen roten und blauen Fries be¬
zogen, oder eine Teebüchse, ein paar hölzerne Käse u. dergl.
Noch weniger gab es damals Tanzböden für öffentliche Ver¬
gnügungen; das junge Volk mußte dies Vergnügen für die Gelegenheit
aussparen, wenn etwa eine lustige Hochzeit in einem bürgerlichen Hause
mit großem Hausflur gehalten wurde, da man dann aus Steinen oder
Fluren tanzte.
55. Patent zur Besitznahme der Ämter Vechta und Cloppenburg.
1803 Juni 30.
Von Gottes Gnaden Wir Peter Friedrich Ludwig, Erbe zu Nor¬
wegen, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn und der Dithmarschen,
Fürst zu Lübeck, Herzog und regierender Administrator zu Oldenburg 2C.
entbieten allen und jeden Einwohnern und Untertanen geistlichen und
weltlichen Standes, ungleichen den Lehensvasallen der zum vormaligen
Hochstifte Münster gehörig gewesenen beiden Ämtern Vechta und