Full text: Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters

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dieses gäntzlich abgethan, cassirt und nichtig sein. Dergestalt 
daß dessentwegen niemands, so wohl wegen des verflossenen, 
als künsstigen, begehrt oder gefordert werden möge. Es soll 
auch künftig zwischen beyden Badischen Linien mit der praece- 
denz und Vorsitz bey des Schwäbischen Crayses, auch andern 
sowohl allgemeinen, als particular, deß Heil. Römischen Reichs 
Conventen und Tag-Satzungen, abgewechselt werden. Jedoch 
daß dieser Vorsitz Herrn Marggraffen Friedrichen Zeit Lebens 
verbleibe. 
Wegen der Herrschafft Hohen-Geroltseck ist verglichen, daß, 
im Fall die Frau Marggräffin zu Baden ihre Recht, belangend 
besagte Herrschafft, mit beglaubten Urkunden genugsam bewei¬ 
sen würde, die Einräumung nach hierüber ergangenem Urtheil 
ergehen soll sampt aller Zugehör und Gerechtigkeit nach Auß- 
weissung der Urkunden. Diese Sache aber soll nach publicirtem 
Frieden, innerhalb zweyen Jahren ausgeführt werden. 
Welcher Gestalt dann nicht sollen statt finden oder gellen, 
einige Handlungen, Vergleiche, allgemeine und absonderliche 
Clausuln, so in gegenwärtigen Friedens-Instrument begriffen, 
und von einer oder andern Parthey jemals wider diesen abson¬ 
derlichen Vergleich angezogen werden möchten. Massen solches 
austrücklich, jetzt und künsftig, krafft dieses ungültig erkandt sind. 
35. 
Kaiser Leopold verleiht den Markgrafen von Baden den Titel 
„Durchleuchtig". 1664. 
(Schöpflin: Historia Zaringo-Badensis. Bd. VII, 215 ff.) 
Wart wir nun gnädiglich angesehen, wahrgenommen und 
betrachtet, der hochgebohrnen Wilhelmen und Friedrichen, bede 
regirender Marggrafen zu Baden und Hochberg, Baden-Ba- 
disch- und Baden-Durlachischer Linien, Unserer lieben Vettern 
und Fürsten nit allein aus königlichem und zugleich mit Unserm 
Ertzhaus aus dem uhralten Habspnrg- und Zähringischen 
Stamm entsprossene Herkommens, sondern auch seithero öfters 
mit demselben und fast allen königlichen Chur- und Fürsten 
Reichs widerholter Henraths-Verwandtnus und Sippschafft, 
auch darneben der sonderbaren Trew und ansentlich gehor- 
sambister Diensten, so weylandt Unsern hochgeehrten Vorfahren
	        
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