§ 13. Der Bürgerkrieg in Nordamerika. 191 
ließen nämlich in England Raubschiffe bauen, bereit etliche 
von ber britischen Regierung am Auslaufen verhinbert 
würben. Aber eines würbe nach ben Bahamas entlassen, 
wo es sich batb als Kriegsschiff Floriba entpuppte; ein 
anberes, bie Alabama, lief im Juli 62 von Liverpool 
aus, ehe bie Regierung seiner habhaft würbe, nahm bann 
in Terceira einen Kapitän Semmes sammt Kanonen unb 
Kohlen ein, unb kreuzte nun im atlantischen unb inbischen 
Meer, kaperte nnb verbrannte eine Unzahl amerikanischer 
Hanbelsschiffe, setzte auch, je unb Je in britischen Häfen 
sich erholenb, bies Unwesen fort, bis bas amerikanische 
Kriegsschiff Kearsarge es vor Cherbourg zum Duell her« 
aussortierte unb zerstörte 19. Juli 64. Ein anberer in 
Englanb ausgerüsteter Kaper, ber Shenandoah, fieng unb 
vernichtete amerikanische Walfischfahrer noch brei Monate 
nach ber Beenbigung bes Kriegs unb kehrte zuletzt unan¬ 
gefochten nach Englanb zurück. Die Amerikaner ließen 
bie Entschulbigung ber Briten, baß ihre Neutralitätsgesetze 
ein solches Vergehen biefseitiger Schiffsbau er unb Hänbler 
erlauben, nicht gelten, sonbern sprachen eine Entschäbigung 
an, welche Englanb enblich 1871 einem internationalen 
Schiebsgericht zu bestimmen überließ. Dieses, bestehend 
aus fünf Ministern ber betheiligten unb neutraler Staa¬ 
ten, tagte 1872 in Genf unb entschieb, baß Amerika alle 
inbireften Schabenansprüche zurückziehe, Englanb aber für 
seine Saumseligkeit in ber Behanblnng jener brei Schiffe 
15 Mill. Dollar zahle. Ein Schiebsspruch bes bentschen 
Kaisers regulirte auch 1872 bie norbwestliche Grenze ber 
Union. Die Engländer aber haben 1867 ihre norbame¬ 
rikanischen Besitzungen zu einer Dominion vereinigt, 
die vom Mutterland wesentlich unabhängig sich selbst Ge¬ 
setze geben bars. Damit hoffen sie ber Anziehungskraft 
bes ungeheuren Freistaats ein Gegengewicht zu geben. 
§ 14. Das mexikanische Kaiserthum. 
Napoleon ftanb 1859 auf ber Spitze seiner Macht; 
was 1860 in Italien geschah, war schon nicht ganz nach
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.