6. Verordnung wegen der Militärstrafen. 3. August 1808 7
tigkeit und oft eisiger Kälte ein fühlendes herz, und tief innen glimmte
eine verborgene (Blut, die aber nur selten zur Flamme emporschlug. . .
weder aus Gnadenbezeichnungen noch auf scheinbare Zurücksetzungen
legte er den geringsten wert. . . Fühlte er sich durch die gelungene Be¬
seitigung eines Hindernisses dem Ziele näher gerückt, so hob wohl ein
Anflug von Freude sein Wesen - gleich daraus aber kehrte er mit tiefstem
(Ernste zu der Arbeit zurück, die ihn einen neuen Schritt vorwärts füh¬
ren sollte. Und doch gab es auch für diesen verschlossenen Mann einzelne
Stunden, in denen er sich gehen liefe, seine tausend äußeren und inneren
Falten auseinanderschlug und sich in [einer wahren Gestalt zeigte, aber
freilich nur im engsten Kreise, ich möchte sagen, unter vier Bugen und
bei verriegelten Türen. Dann verwandelte er sich in einen angenehmen
Gesellschafter, lachte in herzlicher Fröhlichkeit und erzählte Anekdoten
und Schnurren. So eigentümlich wie der Charakter dieses außerordent¬
lichen Mannes war auch sein Schicksal. 3hm . . war es nicht vergönnt,
die Früchte seiner Saaten reifen zu sehen. Nicht einmal der Lohn des
TTTose wurde ihm zuteil, er konnte nur die Wege zum gelobten Lande,
aber nicht dieses selbst erblicken und mußte sterben, ohne nur die Überzeu¬
gung mit sich nehmen zu dürfen, daß sein Volk mutig und ausdauernd
auf diesen wegen, die er gebahnt hatte, fortschreiten werde.
6. Verordnung wegen der ltTiIitär|trafen.7 3. August 1808.
Se. Königliche Majestät von Preußen . . haben Sich bewogen ge¬
funden, in den bisher in der Armee üblich gewesenen Strafen Verände¬
rungen zu treffen und neue den besonderen Verhältnissen der allge¬
meinen Konskription angemessene Strafgesetze einzuführen. . .
Da die allgemeine Militär-Konskription in der Folge junge Leute
von guter (Erziehung und feinem (Ehrgefühl als gemeine Soldaten unter
die Fahnen stellen wird, so ist mit Zuversicht zu erwarten, daß diese nicht
nur selbst ihren Vorgesetzten willig folgen und durch gute Applikation
den Militärdienst leicht erlernen, sondern auch eben hierdurch ihren Ka¬
meraden aus den weniger gebildeten Ständen ein Beispiel vernünftigen
Gehorsams und wirksamer Anwendung ihrer Kräfte und Fähigkeiten
geben und zu ihrer Ausbildung mitwirken werden und daß daher mit
einer gelinden Behandlung Ordnung und Disziplin in der Armee werden
erhalten werden können.
Se. Kgl. Maj. versehen Sich zu den Offizieren, daß sie sich ihre
ehrenvolle Bestimmung, die (Erzieher und Anführer eines achtbaren Heils
der Nation zu sein, immer vergegenwärtigen und, wenn auch durch den
weg der Konskription ein rohes Individuum unter ihre Befehle kommen
sollte, lieber suchen werden, solches im Anfange durch zutrauliches Zu¬
reden und Verdeutlichung der ihm obliegenden Pflichten und erst dann,